Der Bund und die Gedenkstätten wollen das Konzept für die Erinnerung an NS-Verbrechen und SED-Unrecht gemeinsam überarbeiten. Darauf einigten sich Vertreterinnen und Vertreter der Gedenkstätten und die zuständige Kulturstaatsministerin Claudia Roth am Donnerstag in Berlin. Zunächst war angedacht worden, Themen wie Rechtsterrorismus und Kolonialismus neu ins Konzept aufzunehmen. Dazu hatte es vonseiten der Gedenkstätten Bedenken gegeben.
Die Geschichtskultur in Deutschland werde ganz entscheidend von der Arbeit der Gedenkstätten zu den NS-Verbrechen und zur Aufarbeitung des SED-Unrechts getragen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Grünen-Politikerin mit dem Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Oliver von Wrochem, und Jörg Ganzenmüller von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für die Gedenkstätten.
Die Gedenkstätten stünden vor großen Herausforderungen wie Wandel der Gesellschaft, Anstieg des Rechtsextremismus, Anforderungen einer digitalisierten Welt sowie gestiegenen Aufgaben bei Forschung und Vermittlung und dem Erhalt der historischen Orte. «Daher ist es an der Zeit, die Gedenkstättenkonzeption des Bundes nach 16 Jahren zu aktualisieren», heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Gedenkstätten fürchteten Gleichstellung mit NS-Verbrechen
Es sei vorgesehen, die Gedenkstättenkonzeption des Bundes mit den Themen Aufarbeitung der NS-Verbrechen und des SED-Unrechts mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gedenkstätten und weiteren geschichtskulturellen Akteurinnen und Akteuren sowie dem Deutschen Bundestag und den Ländern fortzuschreiben.
Themenfelder wie der Kolonialismus, die Geschichte des Rechtsterrorismus und des staatlichen Versagens in dieser Sache, das Erinnern in der Einwanderungsgesellschaft und die Demokratiegeschichte sollen "weiter beraten" werden. Dabei sollen sich auch die Gedenkstätten einbringen. Roth wollte zunächst auch diese Themen in das Konzept einarbeiten. Vonseiten der Gedenkstätten wurde das auch als eine Gleichstellung mit den NS-Verbrechen gewertet.