Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) für ihren Versuch gerügt, gestohlene Juwelen aus dem Grünen Gewölbe zurückzukaufen. "Transaktionen im kriminellen Milieu" würden die Handlungskompetenz der SKD klar überschreiten, stellte die Behörde am Donnerstag im Jahresbericht fest. Den Sammlungen fehle offenkundig das Verständnis, Teil der Staatsverwaltung zu sein.
Die Entscheidung, Diebesgut zurückkaufen zu wollen, sei nur von Eigeninteressen der SKD geprägt gewesen. Risiken und Folgewirkungen derartiger Geschäfte für den Freistaat seien unbeachtet geblieben. Die vom Rechnungshof festgestellten Verstöße ließen nicht auf eine "geordnete Geschäftsführung" schließen.
Am 25. November 2019 waren aus der Schatzkammer Grünes Gewölbe 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen worden. Der Einbruch sorgte für Schlagzeilen. Mitte Mai wurden fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu Haftstrafen verurteilt. Dem ging ein Deal voraus. Im Dezember 2022 war ein Teil der Beute zurückgegeben worden. Die wertvollsten Stücke fehlen aber bis heute. Ein Jahr zuvor fielen die SKD auf einen Betrüger herein, der eines der Stücke für 40 000 Euro von Unbekannten in Antwerpen zurückkaufen wollte. Das Geld stammte aus einer Spende und ging verloren.
"Scheinbar ordnet man sich dem schöngeistigen musealen Bereich zu", kritisierte der Präsident des Rechnungshofs Jens Michel am Donnerstag. Museale Leidenschaft ersetze jedoch keine Kenntnisse des Verwaltungsorganisationsrechts. "In der Gesamtbetrachtung kommt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die festgestellten Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Haushalts- und Wirtschaftsführung durch die SKD nicht auf eine geordnete Geschäftsführung schließen lassen."
Saubere Überlegungen notwendig
Das sächsische Kulturministerium und die SKD wiesen die Vorwürfe des Rechnungshofs jedoch zurück. "Bei den Geldern handelte es sich um Spendengelder von einer privaten Initiative, die genau für den Zweck des Wiedererwerbs der gestohlenen Stücke bereitgestellt wurden", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Dies sei im Rahmen internationaler Ermittlungen zu Straftaten im Museumsbereich nicht unüblich. Demnach wurde der Freistaat dem Ministerium zufolge auch nicht geschädigt, da es sich nicht um staatliche Gelder gehandelt habe.
Der Rechnungshof hingegen könne diese Einschätzung haushaltsrechtlich nicht teilen: "Das Ministerium und die staatlichen Kunstsammlungen sehen hier nicht einen Ablauf von Geschehnissen", kritisierte SRH-Direktorin Isolde Haag. Diese Geschehnisse dürfen dem SRH zufolge nicht isoliert betrachtet werden. Ursprünglich habe es sich zwar um privates Geld gehandelt. Durch die Handlungen, die auch durch die SKD durchgeführt wurden, sei jedoch aus privatem Geld staatliches Geld geworden - und das Gesetz schreibe vor, dass für Zwecke eines Rückkaufs keine Haushaltsmittel eingesetzt werden dürfen.
Nach Auffassungen des Rechnungshofs hätten juristisch saubere Überlegungen angestellt werden müssen. Dem Rechnungshof zufolge müsse der Einsatz des Freistaates im Dienst genauso problematisch gesehen werden, wie der Einsatz von staatlichen Mitteln. "Dort, wo es klar ist, dass staatliches Geld nicht zum Einsatz kommen kann, muss man das weiterdenken und sehen, dass auch Mitarbeiter im Dienst hier keine Transaktion mit einem kriminellen Milieu durchführen können." Der Rechnungshof hätte sich vielmehr von der SKD eine Einbindung des Kulturministeriums in die versuchte Rückkauf-Aktion gewünscht.
In dem Jahresbericht untersuchte der Rechnungshof auch andere strittige Fälle bei der Verwendung finanzieller Mittel. Dabei wurde etwa der Haushaltsplan des Freistaates, die Abfallwirtschaft in ausgewählten Landkreisen, oder die Planung und Steuerung von IT und E-Government - also den digitalen Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem Staat - unter die Lupe genommen.