Nach über einem Jahr auf freiem Fuß müssen zwei wegen des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe verurteilte und seitdem freie Täter nun ihre Reststrafe verbüßen. Ein 28-Jähriger und ein 30-Jähriger wurden von der Dresdner Staatsanwaltschaft zum Haftantritt bis zum 19. August geladen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Danach kommen sie gemäß den Vorgaben des Berliner Vollzugsplans dort in den offenen Vollzug. Zuerst berichtete die "Sächsische Zeitung".
Die beiden jungen Männer sind zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie waren bisher 911 Tage in Untersuchungshaft, die angerechnet wird.
Bei einem weiteren Verurteilten ist die Verbüßung der Reststrafe bisher nicht eingeleitet. Die Akten zu dem 25-Jährigen trafen nach Angaben einer Sprecherin der Berliner Strafgerichte erst am Dienstag ein. "Sie werden jetzt dem zuständigen Richter vorgelegt."
Zwei Verurteilte nach Untersuchungshaft im Gefängnis
Für einen verurteilten 27-Jährigen, der sich noch in anderer Sache in Strafhaft befinde, stellte die Dresdner Staatsanwaltschaft ein Aufnahmeersuchen zur Verbüßung der vom Landgericht Dresden gegen ihn verhängten Strafe. Auch ein weiterer 25-Jähriger befindet sich aktuell in einem Berliner Gefängnis, jedoch in Jugendstrafhaft. Das Amtsgericht Tiergarten ordnete Ende April aber für ihn Erwachsenenstrafhaft an, diese ist bisher noch nicht vollzogen.
Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.
Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden insgesamt fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zumehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Bei vier von ihnen waren zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden im Zuge einer Verständigung. Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Der fünfte Verurteilte musste hinter Gittern bleiben, weil er dem Deal nicht zugestimmt hatte. Teil der Absprache war die Rückgabe eines Großteils der Beute, von einigen der wertvollsten Stücke aber fehlt nach wie vor jede Spur. Für den sechsten Angeklagten, einen Cousin aus der bekannten arabischstämmigen Großfamilie, gab es einen Freispruch.