"Aufgrund von juristischen Bedenken, dass die Antidiskriminierungsklausel in dieser Form nicht rechtssicher sei, wird diese ab sofort keine Anwendung in Zuwendungsbescheiden mehr finden", teilte die Kulturverwaltung am Montag mit. Das Ziel einer "diskriminierungsfreien Kultur" bleibe aber bestehen.
"Ich werde mich weiter für die diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen. Ich muss aber die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen", sagte Chialo laut Mitteilung. Die Debatten brauche man jetzt mehr denn je.
Die kulturpolitische Sprecherin der Berliner Linken-Fraktion, Manuela Schmidt, hielt die nun getroffene Entscheidung für richtig: "Der Senator nimmt damit die ausgestreckte Hand der Künstlerinnen und Künstler, deren Bedenken und Verunsicherung ernst. Dafür gebührt ihm Respekt", teilte Schmidt am Montag mit. Chialo habe nun einen Weg für eine wichtige Diskussion darüber eröffnet, wie "die Gesellschaft und ihre Kulturschaffenden gemeinsam gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Form der Diskriminierung aufstehen und handeln können."
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) Berlin und Brandenburg sah das anders - und bedauerte den Schritt. "Angesichts des seit dem 7. Oktober zu Tage getretenen Antisemitismus auch in Teilen der Kulturszene wäre diese Klausel eine Chance gewesen, seitens des Senats ein deutliches Stoppsignal zu setzen", sagte der Vorsitzende Jochen Feilcke laut einer Mitteilung. "Chialo hätte es auf juristische Auseinandersetzungen ankommen lassen können." Antisemitismus sei keine Meinung und könne sich auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen.
Die Kulturverwaltung hatte Anfang Januar mitgeteilt, Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten. Grundlage dafür sollten eine Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) und ihre durch die Bundesregierung ergänzte Erweiterung sein.
Kultursenator Chialo wollte damit nach eigenen Worten bewirken, dass mit öffentlichen Mitteln nicht rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen gefördert werden. Laut Angaben der Kulturverwaltung von Montag war die Klausel schon vor rund einem Monat eingeführt worden.