Einigung in Raubkunstfall

Vuillard-Gemälde bleibt in Neusser Museum

Eine Frau geht im Clemens Sels Museum am Gemälde "La Promenade. Le square des Batignolles" (1898/99) von Édouard Vuillard vorbei
Foto: Federico Gambarini/dpa

Eine Frau geht im Clemens Sels Museum am Gemälde "La Promenade. Le square des Batignolles" (1898/99) von Édouard Vuillard vorbei

Nicht immer gelingen Restitutionen von Kunstwerken, die von den Nazis geraubt wurden, so wie in Neuss. Das dortige Clemens Sels Museum hat sich mit den Erben des einstigen jüdischen Besitzers geeinigt

Das Clemens Sels Museum in Neuss bei Düsseldorf kann ein von den Nazis geraubtes Gemälde nach einer gütlichen Einigung mit den Erben des einstigen jüdischen Besitzers behalten. Das Gemälde des französischen Malers Édouard Vuillard (1868-1940) wurde am Montag in einem symbolischen Akt an das Museum übergeben.

Ende 2021 hatte der Rat der Stadt beschlossen, das seit 1962 in der Museumssammlung befindliche Gemälde "La Promenade. Le square des Batignolles" (1898/99) an die Erben des Sammlers Armand Dorville zurückzugeben. Durch eine Entschädigungsvereinbarung in Höhe von 300 000 Euro konnte das Kunstwerk für das Museum gesichert werden, wie das Clemens Sels Museum am Montag mitteilte. An der Zahlung beteiligten sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Kulturstiftung der Länder.

Das Vuillard-Gemälde war eines von rund 400 Kunstwerken aus der Sammlung des jüdischen Rechtsanwalts und Kunstsammlers Armand Dorville (1875-1941), die 1942 in Nizza zwangsversteigert wurde. 1962 wurde das Gemälde mit Unterstützung des Landes NRW von einer Pariser Galerie für das Clemens Sels Museum erworben. 2020 erreichte das Museum eine Restitutionsanfrage der Erben Dorvilles.

"Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden"

"Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber neues Unrecht kann verhindert werden. Das gilt gerade beim NS-verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgütern. Restitution ist nach wie vor eine der großen Aufgabe unserer Zeit", teilte NRW-Kulturministerin Ina Brandes mit. Gemäß den Washingtoner Prinzipien sollen für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter gerechte und faire Lösungen gefunden werden.

Der Sammler Dorville war im Juni 1940, kurz vor dem Einmarsch der Deutschen in Paris, auf sein Schloss in der Dordogne geflüchtet, wo er 1941 an einer Krankheit starb. Der kinderlose Sammler hatte seine Geschwister und deren Kinder als Erben eingesetzt, die als Juden ebenfalls verfolgt wurden. Der Verkaufserlös aus der Zwangsversteigerung der Kunstsammlung Dorvilles wurde ihnen vorenthalten. Möglicherweise wäre der Familie mit dem Geld die Flucht ins Ausland gelungen. Fünf Familienmitglieder wurden 1944 verhaftet und im deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz umgebracht.

Bereits 2013 hatte das Clemens Sels Museum ein Gemälde von Joachim Ringelnatz restituiert und es nach einem Vergleich mit der Nachlassnehmerin in der Sammlung belassen können. 2014 gab das Museum zwei Zeichnungen an die Erben des einstigen Besitzers zurück.