Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) bedauerten am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Dresden. Das Gericht habe zwar festgestellt, "dass der Freistaat als verletzte Gebietskörperschaft zwar nebenklagefähig und der angeklagte schwere Bandendiebstahl auch ein nebenklagefähiges Delikt" sei, hieß es. Im Ergebnis bestehe aber "kein besonderes Bedürfnis zur Wahrnehmung der Interessen des Freistaates als Nebenkläger". Das Landgericht war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Zum Auftakt des Prozesses am 28. Januar hatten Verteidiger der Angeklagten einen Anwalt des Freistaates abgelehnt. Sie sahen das Land Sachsen durch drei Staatsanwälte schon ausreichend vertreten. Nach Angaben der SKD ist der Gerichtsbeschluss unanfechtbar. «Von weiteren Äußerungen werden die SKD aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz und dem laufenden Verfahren absehen», teilten die Sammlungen mit.
Die Staatsanwaltschaft wirft den sechs Männern im Alter von 22 bis 28 Jahren vor, für den Einbruch ins Dresdner Residenzschloss am 25. November 2019 verantwortlich zu sein. Sie sollen dabei 21 Schmuckstücke im Gesamtwert von gut 113 Millionen Euro entwendet und im Zuge des spektakulären Coups auch Sachschäden in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterlassen haben. Die Beschuldigten waren bei mehreren Razzien in Berlin gefasst worden. Sie sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt.