Eine entsprechende Empfehlung zur Restitution gab die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, am Donnerstag in Berlin bekannt. Die Kommission unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, habe dies einstimmig beschlossen.
Der Impressionist Liebermann und seine Frau Martha sowie Tochter Käthe waren wegen ihrer jüdischen Abstammung seit 1933 der Verfolgung der Nazis ausgesetzt. Die umfangreiche Kunstsammlung der Liebermanns wurde durch die Verfolgung weitgehend zwangsweise aufgelöst. Die auch als "Maurer beim Bau" benannte Zeichnung Menzels aus dem Jahr 1875 gehörte Max Liebermann laut Mitteilung seit 1916.
Die Liebermann-Nachfahren wollen die Restitution der Zeichnung. Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist den Angaben zufolge der Auffassung, es sei nicht nachgewiesen, dass sich das Werk zum Zeitpunkt der Machtübernahme der Nazis 1933 im Eigentum Liebermanns befand.
"NS-verfolgungsbedingter Entzug"
Die Kommission verweist auf ein Foto, das Liebermann noch im Herbst 1932 mit der Zeichnung zeigt. Die Behauptung, über das Werk könne in den wenigen Monaten bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 noch verfügt worden sein, ist aus Sicht der Kommission reine Spekulation. Die Kommission sieht einen NS-verfolgungsbedingten Entzug der Zeichnung spätestens im April 1936, als die Hamburger Galerie Commeter das Werk an die Rechtsvorgängerin der heutigen Kulturstiftung Sachsen-Anhalt verkaufte.
Die Kommission wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.