Das kündigte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel am Freitag bei der Fortsetzung der Verhandlung am Dresdner Landgericht an. Bei Bedarf könne er in Leipzig jederzeit in das angeschlossene Haftkrankenhaus gebracht werden, dort sei immer ein Arzt ansprechbar. Außerdem sei auch sein Bruder in der Justizvollzugsanstalt Leipzig untergebracht.
Zu Beginn der Verhandlung ging es am Freitag zunächst lange Zeit darum, ob der betroffene Angeklagte überhaupt verhandlungsfähig ist. Sein Anwalt macht bei ihm Symptome wie Herzrasen, Atemlosigkeit und Bewusstlosigkeit geltend und gab zu Protokoll, sein Mandant habe schon zwei Nächte nicht geschlafen und könne dem Prozess deshalb wegen Übermüdung nicht folgen. Daraufhin unterbrach das Gericht und zog sich zur Beratung zurück. Schließlich nahm der Betroffen doch an der Fortsetzung teil.
Im Anschluss ergänzte ein anderer Angeklagter sein Geständnis, das er am 20. Januar vor Gericht abgegeben hatte. Nach den Aussagen eines Mitangeklagten seien ihm «einzelne Erinnerungen zurückgekommen», ließ er über seinen Anwalt ausrichten. Er selbst sei nicht an der Planung der Tat beteiligt gewesen und habe beim Verbringen der Beute helfen sollen. In der Tatnacht sei er mit den Beschuldigten und zwei nichtangeklagten Tatbeteiligten nach Dresden gefahren. "Es gab keinen Plan, wenn jemand eingreift", sagte er aus.
Der Diebstahl fand am Morgen des 25. November 2019 statt und gilt als einer der spektakulärsten seiner Art in Deutschland. Laut Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen zudem einen Sachschaden von mehr als eine Million Euro. Seit gut einem Jahr haben sich sechs Männer zwischen 23 und 29 Jahren dafür zu verantworten - auch wegen schwerer Brandstiftung. Sie hatten ein Fluchtauto in einer Garage abgebrannt und zudem Feuer in einer Verteilerstation gelegt.
Kurz vor Weihnachten 2022 waren Teile der Beute nach einer Absprache zwischen Verteidigern und Gericht wieder aufgetaucht. Im Januar hatten fünf Beschuldigte aus dem Remmo-Clan zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein. Vier von ihnen stimmten einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung zu. Ihnen wurde bei glaubhaften Geständnissen eine geringere Strafe in Aussicht gestellt. Dritte müssen sie mit ihren Aussagen aber nicht belasten.