Kunst oder Pornografie? Die Facebook-Profilseite von Frédéric Durand, einem französischen Lehrer, war 2011 gesperrt worden, nachdem dieser ein Bild von Gustave Courbet auf seiner Seite gepostet hatte: "L'Origine du monde" von 1866 - das Gemälde hängt im Pariser Musee d'Orsay - zeigt den Schambereich einer liegenden Frau. Laut Facebook zählte das Bild aufgrund seiner Darstellung von Nacktheit zu denjenigen Inhalten, die auf der Plattform nicht erlaubt sind.
Durand sagte nun der Nachrichtenagentur AFP, dass sein Anwalt einen Vergleich mit Facebook geschlossen habe, bei dem der kalifornische Internetgigant eine ungenannte Summe an eine französische Street-Art-Organisation namens Le Mur (die Mauer) bezahlen soll. "Diese Spende beendet die Auseinandersetzung zwischen Herrn Durand und Facebook", so der Anwalt in einem Statement.
Der Schaden war nicht groß genug für Schadenersatz
Durand wollte Facebook ursprünglich wegen Zensur belangen und forderte 20.000 Euro Schadenersatz. Ein französisches Gericht sah 2018 in zweiter Instanz jedoch nicht genug Beweise, dass die Löschung des Kontos aufgrund des Postings erfolgt ist. Außerdem sei der Schaden nicht groß gewesen, da Durand problemlos ein neues Konto einrichten konnte.
Der Lehrer sah indes im Löschen seiner Timeline sehr wohl einen Schaden, da er dort seine Liebe zur Kunst dokumentiert habe wie in einem Tagebuch. Auch sei sein Ruf durch die Löschung beschädigt worden, so seine Anwältin zu "Artnet News", da er öffentlich als jemand beurteilt wurde, der "nicht anständig genug" sei für die sozialen Medien.
Das Bild hat einen Platz bei Facebook
Delphine Reyre, Facebooks PR-Chefin in Frankreich und Europa, sagte 2018 nach dem französischem Urteil in einem Statement: "Wir wollen alle daran erinnern, dass 'Der Ursprung der Welt' ein Gemälde ist, das einen absolut zulässigen Platz auf Facebook hat."
Facebook hatte sich zuvor fünf Jahre vor dem Gerichtstermin mit der Begründung gedrückt, dass das Pariser Gericht nicht zuständig sei. Der Lehrer habe die Nutzungsbedingungen eines kalifornischen Unternehmen akzeptiert, also müsse die Verhandlung in den USA stattfinden. Erst 2016 kamen Richter und ein Berufungsgericht zu dem Schluss, dass ein Verbraucher sich an die Justiz an dem Ort wenden könne, an dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des strittigen Vorgangs wohnhaft gewesen sei.