Künstler, Kulturschaffende und Politiker haben mit einem offenen Brief auf die Ermittlungen gegen die Künstlergruppe Zentrum für politische Schönheit (ZPS) reagiert. Das Schreiben, das am Donnerstag Vormittag verschickt wurde, steht unter der Überschrift "Keine Kriminalisierung von Kunst! Für die Kunstfreiheit" und ist von prominenten Künstlern wie Herbert Grönemeyer und Jan Böhmermann, aber auch von Politikern der Grünen und der Linken und Kulturmanagern wie Chris Dercon unterzeichnet. Aus der Kunst sind unter anderem die Künstlerin des Deutschen Pavillons in Venedig, Natasha Sadr Haghighian, und der Filmkünstler Julian Rosefeldt dabei.
Der Brief bezeichnet die Ermittlungen gegen das ZPS wegen des "Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung" als Angriff auf die Kunstfreiheit. Die thüringischen Behörden hatten die Ermittlungen nach Paragraf 129 im Strafgesetzbuch aufgenommen, nachdem das Kollektiv auf dem Nachbargrundstück von AfD-Politiker Björn Höcke eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals aufgebaut hatten.
Im offenen Brief heißt es dazu: "Der § 129 StGB ist bekannt als sog. 'Schnüffelparagraf', der eigentlich nur für besonders schwere Straftaten wie Terrorismus und Bandenkriminalität angewandt wird [...] Ein derartiges Ermittlungsverfahren – das bestätigen Jurist*innen – ist bisher noch nie gegen Künstler*innen zum Einsatz gekommen. Die Staatsgewalt greift massiv in die Grundrechte ein."
Die Ermittlungen gegen das ZPS wurden inzwischen eingestellt, die Unterzeichner des Briefes befürchten jedoch, dass mit dem Verfahren, für das sie politischen Druck vonseiten der AfD als Auslöser vermuten, Künstler eingeschüchtert werden sollten. So heißt es: "Müssen wir in Zukunft davon ausgehen, dass Staatsanwälte mittelbar auch die Kommunikation von Theatern und Kulturinstitutionen untereinander überwachen? [...] Soll ein Exempel statuiert werden, das kritische Kunst als gemeinwohlgefährdend denunziert?"
Am Ende des Schreibens fordern die Verfasser eine Entschuldigung der Polititk und mehr Engagement aus der Zivilbevölkerung. "Wir sind fassungslos, aber nicht verfassungslos", heißt es im letzten Absatz. Strafrechtliche Ermittlungen, die offensichtlich den Kernbereich der Kunstfreiheit berührten, müssten in Zukunft unterbleiben.