Gerichtsurteil

Niederlage für Prag im Rechtsstreit um Mucha-Gemäldezyklus 

Im jahrelangen Streit um einen großformatigen Gemäldezyklus des Jugendstil-Malers Alfons Mucha hat es eine überraschende Wende gegeben

Prag sei nicht der rechtmäßige Eigentümer des "Slawischen Epos", entschied ein Gericht in der tschechischen Hauptstadt nach Angaben der Agentur CTK am Mittwoch. Auf Rückgabe hatte John Mucha, ein Enkel des Künstlers (1860-1939), geklagt. Die Stadt will in Berufung gehen.

Der Maler hatte seinen Zyklus der Moldau-Metropole unter der Bedingung vermacht, dass eigens ein Ausstellungssaal für das Werk errichtet wird. Dies sei nie erfüllt worden, urteilte das Gericht. Der Zyklus umfasst 20 Gemälde, die Motive aus der slawischen Mythologie und der tschechischen Geschichte behandeln. Sie sind bis zu 8,10 Meter breit und 6,10 Meter hoch.

Vor dreieinhalb Jahren wurde das "Slawische Epos" erstmals im Ausland ausgestellt. Die Schau im japanischen Tokio zählte mehr als 650 000 Besucher. Der Gemäldezyklus wird derzeit in Prag in einem Museumsmagazin aufbewahrt. Vom nächsten Sommer an sollte er nach den jüngsten Plänen auf dem Schloss im tschechischen Moravsky Krumlov (Mährisch Kromau) zu sehen sein.