Förderprogramm

"Neustart Kultur" setzt Galerien nicht unter Zeitdruck

Durch einen Zeitungsartikel ist der Eindruck entstanden, dass Galerien mit dem "Neustart Kultur"-Programm geförderte Ausstellungen mitten im Lockdown öffnen müssen. Doch in Wirklichkeit können sie sich noch etwas Zeit lassen

Der "Tagesspiegel" nennt es eine "absurde Situation": Die Berliner Galerie Mianki muss eine Ausstellung, die vom Sonderförderungsprogramm für Galerien im Rahmen der "Neustart Kultur"-Initiative des Bundes von der Stiftung Kunstfonds unterstützt wird, eröffnen, obwohl die Galerieräume selbst wegen der Coronamaßnahmen geschlossen bleiben müssen. "Die öffentlichen Gelder sollen die Arbeit der Galerien unterstützen und ihre Künstler wieder sichtbar machen", schreibt die Zeitung. "Mitten im Lockdown verpufft nun dieses Engagement. Verschieben konnte Hermann die Ausstellung auch nicht, weil die Zuschüsse innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens verwendet werden müssen. Andernfalls verlangt das Reglement der Förderrichtlinien die Rückzahlung."

Aber stimmt das auch? Auch Werner Tammen von der Berliner Galerie Tammen hat gerade eine geförderte Gruppenausstellung eröffnet: Bilder wurden antransportiert und aufgehängt - allerdings ist das Ganze abfotografiert als reine Online-Ausstellung gedacht. Er ist der Meinung, dass er das Fördergeld aber auch anders hätte einsetzen können, zum Beispiel durch eine Ausstellung nach dem Ende des Lockdowns. "Die Gelder wurden als Festgelder vergeben. Wer sie bewillgt bekommen hat, ist nicht an konkrete Ausstellungen gebunden", sagt Tammen, der als Leiter des Landesverbands Berliner Galerien bei der Aushandlung des "Neustart Kultur"-Programms für Galerien direkt mit dabei. Was im "Tagesspiegel" stand mache also den falschen Eindruck, sagt der Galerist.

Die Sprecherin der Stiftung Kunstfonds betont, dass man vor dem Hintergrund des anhaltenden Lockdowns den Projektzeitraum sogar um einen Monat verlängert habe: "Galerien können ihre Projekte statt bis Ende Mai nun bis zum 30. Juni 2021 umsetzen. Dementsprechend wurde auch der Abrechnungszeitraum verlängert: Galerien können Ausgaben bis 31. Juli 2021 bei der Stiftung Kunstfonds einreichen."

Viele der 396 geförderten Galerien setzten momentan die Zeitpläne für ihre eingereichten Projekte on hold, hätten aber das feste Ziel, sie noch im Rahmen des verlängerten Förderzeitraums mit Publikumsverkehr umzusetzen. Einige wenige Galerien - wie etwa Mianki und Tammen - bereiten Ausstellungen schon jetzt vor: mit "Schaufenster-Ausstellungen", Online-Schauen, digitalen Begleitprojekten und Publikationen.

Es ist für die private Galerien eine ganz neue Situation: Zum ersten Mal wurden sie staatlich gefördert, wodurch so etwas wie einen öffentlichen Auftrag bekommen. Deshalb, liebe Galerien, eröffnet doch bitte nach dem Lockdown, so dass wir Steuerzahlerinnen und -zahler auch etwas davon haben.