"Etablierte Marke"

Neue Rechtsform für Rostocker Kunsthalle

Die Kunsthalle in Rostock soll künftig von einer kommunalen gemeinnützigen Gesellschaft betrieben werden

Die Bürgerschaft der Hansestadt stimmte am Mittwochabend einem entsprechenden Beschlussvorschlag einstimmig zu. Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Betreibervertrag mit dem Verein pro kunsthalle e.V. Ende des Jahres ausläuft ohne die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung. 

Mit der gemeinnützigen GmbH "Kunsthalle Rostock" geht der Betrieb der Kultureinrichtung ab 1. Januar 2024 wieder vollständig in die Verantwortung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über. Die neue Gesellschaft erhält einen jährlichen, im städtischen Haushaltsplan festzulegenden Zuschuss, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Damit verbunden sei auch die Verpflichtung, weiterhin eine sozialverträgliche Preisgestaltung zu gewährleisten. 

Rostocks Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Linke) betonte in der Bürgerschaftssitzung, dass es dem Verein gelungen sei, die Besucherzahlen erheblich zu steigern. Die Kunsthalle sei eine etablierte Marke und weit über die Rostocker Stadtgrenzen hinaus in Deutschland und auch im Ausland bekannt. Sie verwies auch auf ein neues inhaltliches Konzept zur Weiterentwicklung der Kunsthalle bis 2033, das drei zusätzliche Stellen vorsehe. 

Die Stadt bleibt laut Beschluss Eigentümerin der durch sie erworbenen Sammlungen und Rechte, und auch die Kulturgüter des Vereins pro kunsthalle gehen auf die Stadt über. Die Kunsthalle wird am 6. Mai nach einer Grundsanierung wiedereröffnet.