Es geht um Bilder aus dem Besitz jüdischer Sammler. "Die Stiftung Sammlung E.G. Bührle strebt eine faire und gerechte Lösung für Werke aus NS-verfolgter Eigentümerschaft an", so die Stiftung. Es bestünden erste Kontakte mit Nachfahren. Darunter sind Werke von Claude Monet, Henri de Toulouse-Lautrec und Vincent van Gogh. Hintergrund des Vorgehens sind im März veröffentlichte neue Richtlinien des US-Außenministeriums zum Umgang mit Besitz von Juden, die wegen der Verfolgung durch die Nazis im Zweiten Weltkrieg zu Verkäufen gezwungen waren.
Am Mittwoch hatte das Kunsthaus schon über den Verkauf eines anderen Werks von Claude Monet aus dem Bestand des Museums selbst berichtet. Auch dieses hatte der jüdische Besitzer in der Zwangslage durch die Verfolgung verkaufen müssen. Der Erlös soll zwischen dem Kunsthaus und den Erben des einstigen Besitzers aufgeteilt werden.
Seit 2021 ist der Druck auf das Kunsthaus gewachsen, die Herkunft sämtlicher Kunstwerke und die Umstände von Käufen zu prüfen. Ausgangspunkt war die umstrittene Sammlung des einstigen Waffenunternehmers Emil Bührle, die seit 2021 im Kunsthaus ausgestellt wird.
Bührle (1890-1956) hatte mit den Nazis zusammengearbeitet und Werke gekauft, die zuvor Juden gehört hatten. Er zahlte dafür, aber womöglich unter dem eigentlich angemessenen Preis. Kommende Woche (28. Juni) legt ein unabhängiger Gutachter, Raphael Gross, eine Beurteilung der Provenienzforschung der Sammlung Bührle vor. Dabei geht es darum, ob die Herkunft der Bilder und die Umstände des Ankaufs ausreichend dokumentiert wurden.