Nach Angaben eines Gerichtssprechers muss die Frau zusätzlich einen sogenannten Wertersatz von 50 000 Euro zahlen. Grund: Die Verurteilte hatte 2022 ein wertvolles Gemälde aus einem Museum in Bielefeld gestohlen. Das Bild ist bis heute verschwunden.
Die Hamburgerin war nicht zu der Verhandlung erschienen. Sie hatte wegen psychischer Probleme ein ärztliches Attest vorgelegt. Aus Sicht des Gerichts aber war die Bescheinigung nicht ausreichend, um bei der Hauptverhandlung zu fehlen. Ihre Anwältin kündigte noch im Gericht an, dass ihre Mandantin das Urteil wohl akzeptieren werde.
Der Kunstraub aus dem Museum Huelsmann hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Frau hatte das 1561 erschaffene "Portrait einer jungen Frau" während des laufenden Museumsbetriebes gestohlen. Das Werk des niederländischen Malers Pieter Aertsen wird auf rund 50 000 Euro geschätzt. Es ist nur knapp 48 mal 40 Zentimeter groß. Nach der Frau wurde öffentlich gefahndet. Sie meldete sich daraufhin aus einer Klinik bei der Polizei und gab psychische Probleme an. Sie gab an, das Kunstwerk in einem Koffer transportiert zu haben, und dieser sei ihr in Hamburg gestohlen worden. Auch im Prozess blieb offen, warum die Frau das Kunstwerk gestohlen hatte.
Zuvor hatte die "Neue Westfälische" über das Urteil berichtet.