Der Berliner Galerist Johann König und seine Ehefrau sind mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Roman "Innerstädtischer Tod" gescheitert
Das Landgericht Hamburg hat den Anspruch am Dienstag zurückgewiesen, wie das Gericht und die Rechtsvertreter der Verlagsgruppe Penguin Random House melden. Der Berliner Galerist und seine Frau Lena glaubten, dass Figuren in dem Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters Ähnlichkeiten mit ihnen haben, sie sahen deshalb ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und strebten eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Vertrieb des bereits im September erschienenen Buches an.
"Innerstädtischer Tod" erzählt von dem ambitionierten Künstler Fabian Kolb, der eine Ausstellung in der renommierten Berliner Galerie Konrad Raspe vorbereitet, die den Durchbruch bringen soll. Doch vor der Eröffnung wird der Galerist plötzlich mit schweren Vorwürfen ehemaliger Mitarbeiterinnen konfrontiert.
Auch Johann König sah sich Vorwürfen ausgesetzt: 2022 ist in der "Zeit" ein Artikel erschienen, in dem mehrere Frauen teils anonym von übergriffigen Verhalten und sexueller Belästigung durch den Galeristen Johann König berichten. Der bestreitet die Vorwürfe und erwirkte mehrere einstweilige Verfügungen gegen die Zeitung, der Artikel ist mit Änderungen und Streichungen jedoch weiter verfügbar.
Bei der neuen Klage gegen "Innerstädtischer Tod" hält das Landgericht Hamburg König als Inspiration hinter der Figur des Konrad Raspe tatsächlich in Teilen für Leserinnen und Leser erkennbar. "Allein dies reicht indes für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus." Die Kunstfreiheit habe Vorrang. Dabei sei zu unterscheiden "zwischen Kunstwerken, die dem Rezipienten gegenüber einen umfassenden Faktizitätsanspruch erheben, und solchen, die dies nicht tun". Der Roman unterscheide sich dadurch von "Esra", einem Roman von Maxim Biller, das "aus Sicht eines Ich-Erzählers" geschrieben sei, "der unschwer als der Autor des Buches zu erkennen ist, der über eigene Erfahrungen berichtet", heißt es weiter.
Die Veröffentlichung von "Esra" wurde 2003 kurz nach dem Erscheinen untersagt, weil eine Ex-Freundin und ihre Mutter sich in dem Werk wiedererkannten. Der Verlag ging gegen dieses Urteil an, bis zum Verfassungsgericht – doch "Esra" blieb verboten.
Der Galerist Johann König und seine Ehefrau werden gegen diese Entscheidung des Gerichts Beschwerde einlegen, teilte deren Anwältin der "SZ" mit. Das Landgericht Hamburg habe "eindeutig festgestellt, dass unsere Mandanten erkennbar sind. Die Begründung der Zurückweisung des Antrags beschränkt sich im Wesentlichen auf das Argument, dass der Autor des Buchs dieses nicht aus der Ich-Perspektive erzählt hat", schreibt sie.