Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Stadt hat jedoch Beschwerde gegen den Richterspruch eingelegt, so dass nun das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden muss. Nach Gerichtsangaben vom Freitag muss die Stadt nach dem Beschluss unter anderem Angaben zum Namen des jeweiligen Künstlers und des Kunstwerks sowie zu den Gutachten liefern, die den Fälschungsverdacht begründen. Beantragt hatten das die Inhaber einer Galerie. Sie begründeten dies damit, dass das städtische Museum Ludwig für Ende September die Eröffnung einer Ausstellung mit dem Titel "Russische Avantgarde im Museum Ludwig - Original und Fälschung" plant. Dort sollten unter anderem Kunstwerke gezeigt werden, die in der Vergangenheit vom Sammler Peter Ludwig (1925-1996) in der betreffenden Galerie erworben worden sind.
Die Galerie-Inhaber wollen nun nähere Informationen dazu. Es sei nicht auszuschließen, dass die Ausstellung negative Auswirkungen auf ihren Ruf haben könne, argumentieren sie. Das Gericht entsprach dem und verpflichtete die Stadt mit einer einstweiligen Anordnung, die Informationen zu liefern. Gegen den Beschluss habe die Stadt Köln jedoch Beschwerde einlegt, über die nun das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheide.