Der Bundesrat billigte am Freitag die im Bundestag beschlossene Lösung, die die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen schützen soll. Betroffen sind alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden - für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Vorträge, Lesungen, Fußballspiele und andere Sportwettkämpfe. Auch Dauerkarten und Abos für Theater oder Fitnessstudios sollen über Gutscheine kompensiert werden.
Die Wertgutscheine können entweder für eine Nachholveranstaltung oder für ein anderes Angebot des Veranstalters eingelöst werden. Kunden können aber eine Auszahlung verlangen, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.