Im Streit um Entschädigungsforderungen der Hohenzollern will das Land Brandenburg ein Gerichtsverfahren gegen die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers wieder aufnehmen. Einen entsprechenden Antrag habe man am Donnerstag am Verwaltungsgericht Potsdam gestellt, sagte Ingrid Mattern, Sprecherin des Brandenburger Finanzministeriums, auf Anfrage. Das Gericht bestätigte den Eingang des Antrags bis Donnerstagnachmittag nicht.
Das Haus Hohenzollern fordert derzeit die Rückgabe zahlreicher Kunstgegenstände, ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof oder zwei anderen Liegenschaften sowie 1,2 Millionen Euro Entschädigung vom Land Brandenburg.
Grund für die nun geplante Fortsetzung des Verfahrens ist, dass Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und den Hohenzollern am Mittwoch vorerst ohne Erfolg zu Ende gegangen waren. Die Positionen lägen noch weit auseinander, hieß es von Seiten des Bundes und der beteiligten Länder nach einer Gesprächsrunde. Aus Sicht von Finanzminister Christian Görke (Linke) hätten sich die Hohenzollern "mit unannehmbaren Forderungen selbst ins Abseits gestellt".
Es sei deutlich gemacht worden, dass am sogenannten Wohnrecht eine für alle Seiten ausgewogene Gesamtlösung nicht scheitern werde, teilte Markus Hennig, Anwalt der Hohenzollern, auf Anfrage mit. Zu keinem Zeitpunkt sei es auch um die Deutungshoheit über die Auslegung der Geschichte gegangen. Künftig sollten auch Leihgaben des Prinzen an Museen und Ausstellungen kostenlos bleiben, betonte er.
Bei dem bislang ruhenden Rechtsstreit geht es darum, ob den Hohenzollern eine Entschädigung rechtmäßig überhaupt zusteht. Das Verfahren sei 2014 gestartet und 2018 wegen wieder aufgenommener Vergleichsverhandlungen gestoppt worden, präzisierte Mattern frühere Angaben. Nach Angaben des Ministeriums muss nun geklärt werden, ob die Hohenzollern dem Naziregime Vorschub geleistet haben.
Nach Angaben von Hohenzollern-Anwalt Hennig stehen die nächsten Termine für Gespräche mit dem Bund und den beiden Ländern noch nicht fest. Detailverhandlungen sollen zeitnah erfolgen, hieß es.
Unterdessen hat der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers und Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz eingelegt: Er hatte die über St. Goar am Rhein gelegene Burg Rheinfels als Familienbesitz wieder zurückgefordert, das Gericht hatte die Klage vergangenen Monat jedoch abgelehnt.