Oberlandesgericht entscheidet

Spitzweg-Gemälde falsch restauriert?

Foto: dpa
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Das Gerichtsgebäude für das Oberlandesgericht München

Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) geht es am Mittwoch um möglicherweise falsch restaurierte Kunstgemälde, darunter auch ein Bild des Malers Carl Spitzweg

Dem Berufungsprozess geht ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom Mai 2017 voraus, das der beklagte Restaurator angefochten hatte. Wie das OLG am Freitag mitteilte, hatte die Inhaberin einer Galerie den Restaurator verklagt. Die Frau wirft ihm vor, vier Bilder falsch restauriert und so teilweise stark beschädigt zu haben.

Das Öl-Gemälde "Der Schreiber" von Carl Spitzweg soll vor der Restaurierung einen Wert von 20 000 bis 25 000 Euro gehabt haben. Nachdem der Mann das Bild gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf nur noch 5500 Euro gesunken, so der Vorwurf. Die Richter in Traunstein folgten der Argumentation der Klägerin bei drei Bildern teilweise und sprachen den Restaurator schuldig. Die Galeristin fordert von dem Beklagten die Kosten für die Restaurierung und Begutachtung zurück sowie Schadenersatz in Höhe von insgesamt 66 832 Euro.