"Ich glaube, Kunst- und Meinungsfreiheit und der Ausschluss von Antisemitismus sind keine Gegensätze. Es sind miteinander im Einklang stehende Verfassungsprinzipien, die selbstverständlich nebeneinanderstehen müssen", sagte Zentralratspräsident Josef Schuster am Donnerstag laut Redetext während der Konferenz "Von der Kunstfreiheit gedeckt?" zu aktuellen Herausforderungen im Umgang mit Antisemitismus in Kunst und Kultur.
Zu der Veranstaltung hatten die Amadeu Antonio Stiftung, das American Jewish Committee Berlin, die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz und der Zentralrat der Juden in Deutschland eingeladen.
Nach der Diskussion um als antisemitisch interpretierte Kunstwerke während der Documenta Fifteen in Kassel im vergangenen Jahr wollte Schuster auch nach vorn blicken. "Wie können wir als Gesellschaft Antisemitismus im Kulturbetrieb entgegenwirken? Wie kann der Staat als großer Kulturförderer auf den Betrieb einwirken, dass es nicht zu den Entgleisungen kommt, die wir auf der Documenta sehen konnten?", fragte er.
Dabei könnten sich politische Entscheider auf allen Ebenen nicht aus der Verantwortung ziehen. Die Planung von Förderprogrammen oder die Einstellung von Leitungspersonal in der Kulturpolitik stellten keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Kunstfreiheit dar. "Diese Kompetenzen müssen die Entscheider entsprechend verantwortungsbewusst wahrnehmen", sagte Schuster. Die Verantwortung sei groß. Eine offene Gesellschaft zeichne aus, "dass sie sich zur Wehr setzt, wenn Menschenwürde und Mitmenschlichkeit unter Beschuss stehen".
Der Kampf gegen Antisemitismus sei nicht nur eine Frage großer Reden. Von Institutionen, die Millionen von öffentlichen Geldern vergeben, könne erwartet werden, anhand entsprechender Kriterien genau zu prüfen, was mit dem Geld passiere. "Das ist ja auch ein Signal, wenn der Staat diese Haltung in solcher Stringenz verkörpert." Kulturinstitutionen und Kulturverbände würden sich daran orientieren, wie sie mit Antisemitismus umgehen.