Die Grünen-Politikerin äußerte sich am Dienstag erstmals zu dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Christoph Möllers zu "Grundrechtlichen Grenzen und grundrechtlichen Schutzgeboten staatlicher Kulturförderung".
"Ein wichtiger Punkt in diesem Gutachten, das die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Eingriffsmöglichkeiten bei öffentlichen Förderungen auslotet, ist, dass es grundrechtlich kategorisch ausgeschlossen sei, künstlerische Programme einer staatlichen Vorab-Kontrolle zu unterwerfen", sagte Roth in einer der dpa in Berlin vorliegenden Stellungnahme.
"Die antisemitischen Vorfälle bei der Documenta Fifteen hätten nicht passieren dürfen", sagte Roth. Um daraus "die notwendigen Lehren zu ziehen", führe sie zahlreiche Gespräche, etwa mit Vertretern der Jüdischen Gemeinde. Außerdem verwies sie auf ihre Vorschläge für eine Strukturreform der Documenta.
"Kein Platz für Antisemitismus"
"Der hohe Wert der Kunstfreiheit enthebt uns in der Politik, in Bezug auf den Staat und die Gesellschaft niemals von der Verpflichtung, mit allen Kräften gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen", sagte Roth. Der Kampf gegen Antisemitismus bleibe zentrale Aufgabe der Bundesregierung.
In dem 50 Seiten umfassenden Gutachten, das der dpa ebenfalls vorliegt, fasst Möllers seine Ergebnisse in 14 Thesen zusammen. Darin schreibt er unter anderem: "Die Freiheit der Kunst kann auch in Fällen rassistischer oder antisemitischer Tendenzen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vor staatlichen Zugriffen schützen. Das ist der freiheitliche Skandal der grundgesetzlichen Ordnung."
Vor der Documenta Fifteen im vergangenen Jahr waren erste Stimmen laut geworden, die dem indonesischen Kuratorenkollektiv Ruangrupa und einigen eingeladenen Künstlern eine Nähe zur anti-israelischen Boykottbewegung BDS vorwarfen. Kurz nach der Eröffnung der Schau Mitte Juni wurde eine Arbeit mit antisemitischer Bildsprache entdeckt und abgehängt. Später lösten weitere Werke scharfe Kritik und Forderungen nach einem Abbruch der Ausstellung aus.