Die Witwe Immendorffs sowie der Sohn des Künstlers Günther Uecker akzeptierten am Mittwoch einen Vergleichsvorschlag des Düsseldorfer Landgerichts. Bei dem Streit ging es um die Vermarktung der Bienenskulptur «Imme».
Neben einem fünf Meter hohen und 4,5 Tonnen schweren Einzelstück hatte der Uecker-Sohn in Absprache mit Immendorff weitere 25 Exemplare in mittlerer und kleiner Größe gießen lassen. Aus den bisherigen Verkaufserlösen hatte die Immendorff-Witwe Oda Jaune Geld verlangt.
Der Vergleich sieht nun vor, dass der Uecker-Sohn der Witwe 60 000 Euro aus dem Erlös der bisher verkauften drei Exemplare zahlt. Die restlichen noch nicht verkauften Skulpturen werden aufgeteilt und dürfen von beiden vermarktet werden.
Die Witwe hatte die Hälfte des Verkaufserlöses von insgesamt 225 000 Euro eingeklagt. Die geforderten 112 500 Euro stufte der Richter aber als zu hoch ein. Er verwies auf eine Vereinbarung von Jörg Immendorff mit dem Sohn des heute 81-jährigen Günther Uecker. Darin hatten die beiden ausgemacht, dass ein Drittel des Erlöses die Herstellungskosten der Figuren decken solle. «Der Rest der Einnahmen sollte je zur Hälfte zwischen uns aufgeteilt werden», erläuterte der Uecker-Sohn.
Mit dem Streit um die sogenannte Malerbiene wurde am Mittwoch das vierte Zivilverfahren um den Nachlass Immendorffs vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. In einem Fall geht es um Erbansprüche seines nichtehelichen zwölfjährigen Sohns, in zwei weiteren um angeblich gefälschte Bilder des Künstlers. (dpa)
Neben einem fünf Meter hohen und 4,5 Tonnen schweren Einzelstück hatte der Uecker-Sohn in Absprache mit Immendorff weitere 25 Exemplare in mittlerer und kleiner Größe gießen lassen. Aus den bisherigen Verkaufserlösen hatte die Immendorff-Witwe Oda Jaune Geld verlangt.
Der Vergleich sieht nun vor, dass der Uecker-Sohn der Witwe 60 000 Euro aus dem Erlös der bisher verkauften drei Exemplare zahlt. Die restlichen noch nicht verkauften Skulpturen werden aufgeteilt und dürfen von beiden vermarktet werden.
Die Witwe hatte die Hälfte des Verkaufserlöses von insgesamt 225 000 Euro eingeklagt. Die geforderten 112 500 Euro stufte der Richter aber als zu hoch ein. Er verwies auf eine Vereinbarung von Jörg Immendorff mit dem Sohn des heute 81-jährigen Günther Uecker. Darin hatten die beiden ausgemacht, dass ein Drittel des Erlöses die Herstellungskosten der Figuren decken solle. «Der Rest der Einnahmen sollte je zur Hälfte zwischen uns aufgeteilt werden», erläuterte der Uecker-Sohn.
Mit dem Streit um die sogenannte Malerbiene wurde am Mittwoch das vierte Zivilverfahren um den Nachlass Immendorffs vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. In einem Fall geht es um Erbansprüche seines nichtehelichen zwölfjährigen Sohns, in zwei weiteren um angeblich gefälschte Bilder des Künstlers. (dpa)