Es gehe in der Klage um Ausschreibungsrichtlinien für Ateliers, heißt es in einem offenen Brief, den Künstlerinnen und Künstler wie Norbert Bisky, John Bock, Tatjana Doll, Valérie Favre, Eva Grubinger, Thomas Scheibitz und Heidi Specker unterschrieben haben. Außerdem werde die Klage damit begründet, dass das Atelier dem 59-Jährigen nur temporär überlassen wurde.
"Auch wenn diese Argumente berechtigt wären, so geht es um etwas wichtigeres: In Zeiten wie diesen müssen Künstler:innen solidarisch sein und Produktionsräume schützen", so die Kulturschaffenden, von denen einige selbst Vereinsmitglieder und Mieter von Flutgraben sind. "Wir brauchen mehr Ateliers und müssen gemeinsam darum kämpfen, statt Verteilungskämpfe wie Wohnungskonzerne am Amtsgericht auszutragen."
Der Künstlerverein "Flutgraben e.V." mietet in einer ehemaligen Omnibuswerkstatt an der Puschkinallee in Berlin-Kreuzberg Dutzende Studios. Es ist der größte von Künstlern betriebenen Studio-Komplex, der im Zentrum Berlins noch übrig geblieben ist und selbst bedroht von Verdrängung. "Wir dürfen uns als Künstler:innen nicht verhalten wie die Immobilienwirtschaft", heißt es weiter in dem offenen Brief. "Ein Atelierhaus sollte nicht auftreten wie ein Miethai. Es sollte keine juristischen Schliche suchen, um einen Künstler loszuwerden, der nicht weiß, wo er in Zukunft arbeiten soll."