Umstrittenes Kollektiv

Philipp Ruch darf nicht bei Bildungkongress auftreten

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Der Aktionskünstler Philipp Ruch 2017 bei einer Aktion in München

Der Kopf des Künstlerkollektivs Zentrum für politische Schönheit Philipp Ruch darf nicht beim Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung auftreten. Das hat das Innenministerium entschieden, dem die Bundeszentrale untersteht

Der Grund sei, so das Ministerium, dass derzeit ein Gerichtsverfahren gegen Ruch läuft. "Als staatliche Behörde gilt es für uns zu vermeiden, unmittelbar oder auch möglicherweise mittelbar auf ein laufendes Verfahren einzuwirken", lässt sich das Ministerium von dem Magazin "Stern" zitieren. Ruch hingegen sagt, er wisse nichts von dem Verfahren. 

Dem "Stern" zufolge sagte Ruch, so etwas dürfe nicht passieren - er sprach von Zensur. Christian Meyer-Heidemann, Landesbeauftragter für politische Bildung in Schleswig-Holstein, sagte, es sei die Aufgabe politischer Bildung, unabhängig und kontrovers zu sein. 

Die Bundeszentrale für politische Bildung untersteht dem Innenministerium, und es hieß, sie habe zunächst der Absetzung widersprochen, schließlich aber einem schriftlichen Erlass des Ministeriums nachgegeben. Der Hintergrund sei vor allem die Aktion "Soko Chemnitz", bei der das Kollektiv vorgeblich mit einem Online-Pranger nach rechtsextremen Straftätern suchte. In Wirklichkeit war die Internetseite aber eine Falle, bei der sich die Rechtsextremen selbst denunzieren sollten, so der Plan. Ruchs Kollektiv spielt immer wieder mit der öffentliche  Empörung, so zum Beispiel mit Aktionen wie "Flüchtlinge fressen" oder "Die Toten kommen". 

Der Bundeskongress der Bundeszentrale für politische Bildung hat das Thema "Was uns bewegt. Emotionen in Politik und Gesellschaft" und findet vom 7. bis 9. März zum 14. Mal statt.