Urheberrechtsstreit

BGH entscheidet über Veröffentlichung von Fotos aus Museum

Wenn der Weg ins Museum zu weit ist, kann man sich berühmte Gemälde oft auch im Internet ansehen. Über die Frage, ob ein Mann einfach Bilder fotografieren und veröffentlichen darf, gibt es Streit in Mannheim. Der BGH muss entscheiden

Darf man ungefragt Gemälde in einem Museum fotografieren und die Bilder bei Wikipedia hochladen? In einem Streitfall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ging es am Mittwoch um Fotos aus den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim. Die Museumsleitung untersagt das Fotografieren ohne Genehmigung in ihrem Haus ausdrücklich. Die Gemälde selbst sind gemeinfrei, dass heißt, sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts. Außerdem ging es um eingescannte und veröffentlichte Bilder aus einem Katalog. Das Museum hatte den Mann, der Fotos und Scans gemacht hatte, auf Unterlassung verklagt und in den Vorinstanzen Recht bekommen.

Die Museumsleitung argumentiert zweifach: Bei den eingescannten Fotos aus dem Katalog sieht sie eine Verletzung von Urheberrechten an den Fotos, die in ihrem Auftrag gemacht worden waren. Bei den direkt im Museum aufgenommenen Fotos des Mannes beruft sie sich auf ihr Eigentums- und Hausrecht. Die Piktogramme zum Fotografierverbot seien für Besucher deutlich zu sehen.

Der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats verwies auf ein früheres Urteil des V. Zivilsenats zu den Preußischen Schlössern und Gärten. Demnach sind Fotos von außerhalb ohne Genehmigung zulässig. Ob das auf bewegliche Gegenstände übertragbar ist, sei eine der Fragen, die beraten werden müssten, sagte der Vorsitzende.

Nach Überzeugung des Anwalts, der den Fotografen vertritt, versucht das Museum, sich mit dem Verbot die Herrschaft über die Verwertung der Gemälde auch nach Ablauf der 70-jährigen Schutzfrist zu sichern. "Das geht nicht, das gibt das Sacheigentum nicht her."

Für die Reiss-Engelhorn-Museen sagte deren Anwalt, dass eine generelle Fotografiererlaubnis die Zusammenarbeit von Museen untereinander und mit privaten Sammlern generell infrage stellen würde. Niemand würde noch Exponate ausleihen, das würde die Attraktivität von Museen einschränken.

Nach Angaben des Senats wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.