Wie eine Sprecherin des Landgerichts in Saarbrücken am Montag mitteilte, legten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Dieses hatte den Künstler im Juli zwar von dem Vorwurf der Störung der Religionsausübung freigesprochen - ihn aber wegen Hausfriedensbruchs verwarnt. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) über die Revision berichtet.
Der Künstler war im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann gestiegen. Er machte auf dem Altar 28 Liegestütze und veröffentlichte den Film davon im Internet. Daraufhin wurde er von dem Pastor des Gotteshauses angezeigt. Karle wollte mit seiner Videoarbeit "Pressure to Perform" ("Leistungsdruck") nach eigenen Angaben zeigen, "wie widersprüchlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist".
Die Gründe für die Revisionsanträge nannte das Gericht nicht. Nach Angaben der Sprecherin entscheidet das Oberlandesgericht voraussichtlich nicht in einer Hauptverhandlung über den Fall.