Gerichtsurteil in Berlin

Betrug mit Warhol-Werken - Bewährungsstrafe für Kunstsammler

Ein Gesetzbuch in einem Verhandlungssaal im Kriminalgericht Moabit
Foto: Monika Skolimowska/dpa

Ein Gesetzbuch in einem Verhandlungssaal im Kriminalgericht Moabit

Ein bloßer Siebdruck wird als Werk des Pop-Art-Künstlers Warhol für Hunderte Euro verkauft. Jahre später kommt es zum Prozess. Der endet schneller als gedacht

Weil er einen bloßen Siebdruck als Originalwerk von Andy Warhol ausgab, ist ein Kunstsammler in Berlin wegen Betruges verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wie eine Sprecherin mitteilte.

Laut Urteil hatte der 69-Jährige im Juli 2017 einen bloßen Siebdruck mit dem Motiv der "Red Marilyn" als Original zum Verkauf an eine Galerie übergeben. Ein Berliner Sammler hatte es gutgläubig für 770.000 Euro gekauft. Die angebliche Echtheit des Werkes des US-amerikanischen Pop-Art-Künstlers wurde mit einem "Fact Sheet" untermauert.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Dem noch nicht rechtskräftigen Urteil waren Gespräche zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen. Das Gericht hatte bei einem Geständnis eine Verständigung in Aussicht gestellt, die das Verfahren beschleunigen und die Strafe reduzieren könnte. Ursprünglich hatte das Gericht Prozesstermine bis Mitte Dezember angesetzt.

Die Anklage hatte dem Kunstsammler auch vorgeworfen, 2018 ein Warhol-Gemälde deutlich überbewertet zu haben. Hintergrund soll ein Zivilverfahren gegen einen inzwischen gestorbenen Galeristen gewesen sein. Dieses Verfahren wurde nach Gerichtsangaben eingestellt mit Blick auf die Strafe im Betrugsfall.