Im Prozess um antike Kunstschätze hat die Vorsitzende Richterin am Montag vor dem Landgericht Hamburg ein mildes Urteil gesprochen - fast zehn Jahre nach den mutmaßlichen Taten. Wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei wurden die beiden Angeklagten im Alter von 89 und 84 Jahren zu 60 Tagessätzen und 80 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, wegen der langen Verfahrensverzögerung gilt die Rechtsstrafe als vollstreckt. Die zwei Rentner hatten im Sommer 2014 versucht, diverse antike Kunstschätze, die unrechtmäßig in ihren Besitz gelangten und vermutlich aus Raubgrabungen stammten, an das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe zu verkaufen.
"Zehn Jahre sind doch ein bisschen lang", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Deshalb habe es auch nur eine Geldstrafe gegeben. Im Juni 2014 hatte einer der Angeklagten Kontakt zum damaligen Kurator des Museums für Kunst und Gewerbe aufgenommen und ihm ein goldenes Trinkhorn, einen goldenen Becher sowie goldene Gürtelteile zum Kauf angeboten haben. Die Angeklagten hatten behauptet, die Kunstgegenstände seien erst 2014 in einem Schwarzmeerstaat gefunden worden. Der Kurator ging zum Schein auf die Angebote ein und informierte die Polizei. Das Trinkhorn, der Trinkbecher und die Gürtelteile wurden später bei Hausdurchsuchungen sichergestellt.