Vor zehn Jahren wurde die Ermäßigung für Galerien aufgrund einer EU-Richtlinie in Deutschland abgeschafft. Für den Kunsthandel galten 19 Prozent, während für Künstlerinnen und Künstler weiterhin ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gewährt wurde. Auf Initiative Deutschlands wurde die alte EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie nun geändert: Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wurden in den Katalog derjenigen Güter aufgenommen, die prinzipiell begünstigt werden dürfen. Diese Möglichkeit wurde mit einem Beschluss vom Mittwoch in deutsches Steuerrecht umgesetzt und gilt somit ab Januar 2025.
"Galerien werden endlich wieder wie die künstlerischen Urheber:innen und viele andere Kulturunternehmen gleichbehandelt", hieß es am Donnerstag vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler. "Das stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und macht sie fit für die Zukunft." Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, nennt den Beschluss einen "großen kulturpolitischen Erfolg": "Dass es bis zur Kabinettsbefassung noch gelungen ist, hierfür die Mehrheit innerhalb der Bundesregierung zu sichern, ist das Verdienst von Claudia Roth. Danke!"