Einige verdecken ihr Gesicht, andere schauen neugierig ins Publikum, winken lachend Bekannten. Bewacht von gut einem Dutzend Justizbeamten und flankiert von je zwei Anwälten hören die sechs jungen Männer mehr oder weniger interessiert dem juristischen Disput zu, den sich der Vorsitzende Richter der Jugendkammer mit Verteidigern zum Prozessauftakt wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe Dresden liefern. Sie sprechen von "Indizienprozess", verlangen unter anderem, dass die Jugendkammer nur gegen zwei zur Tatzeit noch Heranwachsende verhandelt und deren Verfahren abtrennt. Sogar die Anklage wird in Frage gestellt.
Diebstahl "einzigartiger und unersetzbarer Schmuckstücke"
Staatsanwalt Christian Weber schildert in etwa 20 Minuten das in zwei Jahren ermittelte Szenario des spektakulären Verbrechens, das die 22- bis 28-Jährigen am 25. November 2019 begangen haben sollen. Es geht um den Diebstahl "einzigartiger und unersetzbarer Schmuckstücke" von "überragender kunst- und kulturhistorischer Bedeutung". Aber auch um Gefahr für Leib und Leben. Laut Anklage handelten die zu einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie stammenden Deutschen als Mitglieder einer Bande, brachen rechtswidrig in ein Gebäude ein, entwendeten und beschädigten Kunstgegenstände und legten auch in einer Tiefgarage Feuer "zu einer Zeit, wo Menschen sich dort aufhielten".
Teils minutiös zeichnet Weber Verabredung, Vorbereitung und Ablauf der Tat sowie die Flucht nach, alles in Teamarbeit. Danach kauften die Angeklagten entweder selbst oder über Mittelsmänner und unter falschen Namen zwei PS-starke Autos, beschafften sich falsche Kennzeichen dafür. Eines tarnten sie mittels Folien und Schild als Dresdner Taxi. Zur Absprache untereinander nutzten sie mit Fake-Namen registrierte Prepaid-Karten und beschafften sich zwei Waffen. Ab dem 18. November waren sie mehrfach in Dresden, schnitten auch "am ehesten mit einem hydraulisch betriebenen Gerät" ein Loch in das historische Fenstergitter, setzten es mit Kleber wieder ein und inspizierten das Schloss.
Bei einem dieser Besuche wären sie fast geschnappt worden, wegen eines unerlaubten Wendemanövers, entkamen aber mit über 120 Stundenkilometern auf regennasser Straße. Danach lackierten sie den Wagen um, "von blau auf hellgrau oder silber mit dunklem Dach". Fünf Tage später klettern vier der Tatverdächtigen über die Schlossmauer, entfernen das Gitterstück und drückten einen Fensterflügel auf - binnen Sekunden, wie Weber schildert. Zwei von ihnen stiegen um 4.57 Uhr ein, gingen zielgerichtet ins Juwelenzimmer und schlugen "mit brutaler Gewalt" und etwa 40 bis 60 Zentimeter langen Äxten Löcher in drei Vitrinen, 56 Hiebe in zwei Minuten. Sie rissen 21 festgenähte Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten ab, "um diese für sich zu behalten oder gewinnbringend zu veräußern". Ihre Spuren suchten sie mit einem Pulverlöscher zu verwischen.
Sachschaden von einer Millionen Euro
Das Ganze dauerte nicht mal fünf Minuten. Um 5.01 Uhr waren die Vermummten wieder draußen. In einer Tiefgarage unter einem Wohnhaus stadtauswärts wechselten sie das Fluchtauto – und zündeten es an. Aus dem darin zurückgelassenen Revolver löste sich ein Schuss, weitere Explosionen folgten. Durch starken Rauch kam ein Mieter zu Schaden. Die Angeklagten "nahmen mit dem Brand und durch das Auslösen der scharfen Schusswaffe einhergehende Gefahr für Leib, Leben und Eigentum bewusst und billigend in Kauf", so die Anklage. Und sie hinterließen, abgesehen vom immateriellen Verlust kunsthistorisch bedeutender Schätze, Sachschäden von insgesamt gut einer Million Euro.
Die Beschuldigten, mit schwarzen Haaren und Dreitagebart, in Jeans und Pullover oder Hemd, folgten der Anklageverlesung gelassen oder interessiert. Freigiebig nannten sie dem Vorsitzenden Richter ihre früheren Wohnadressen, sämtlich in Berlin, einer berichtete stolz von einer Ehe "nach islamischem Recht". Aktuell sind sie in den Justizvollzugsanstalten Görlitz, Zwickau und Dresden - dorthin wurden auch die Beiden verlegt, die wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin 2017 zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt wurden.
Statements der Verteidigung geben einen Vorgeschmack auf den Prozessfortgang, der zunächst bis Ende Oktober terminiert ist. Sie sieht "keine objektiven Beweismittel" und keinen "kulturellen Genozid", kritisieren einseitig taktische und schwache Ermittlungen, die öffentliche Verurteilung ihrer Mandanten durch volle Namensnennung sowie Zuordnung zur Clan-Kriminalität, sprechen von Indizienprozess und einer noch zu beweisenden Hypothese. "Die Staatsanwaltschaft versucht Unwahrheit zur Wahrheit zu machen", sagte Strafverteidigerin Ines Kilian. Und dann geht es noch um Körpermaße, Marken-Sneaker, unscharfe Videobilder - und die "Wunderhunde" der sächsischen Polizei, die angeblich auch monatealte Geruchsspuren erschnüffeln.