Kassel (dpa) - Bei einem öffentlichen Auftritt zeigte er den verbotenen Hitlergruß: An diesem Donnerstag muss sich der Berliner Künstler Jonathan Meese in Kassel vor Gericht verantworten. Er hatte im Juni 2012 in einem Gespräch zum Thema «Größenwahn in der Kunst» die «Diktatur der Kunst» gefordert und den Arm zum Hitlergruß gehoben. Aus Meeses Sicht ist sein Verhalten als Teil seiner Performance von der Kunstfreiheit gedeckt.
Vor dem Amtsgericht Kassel wird dem 43-Jährigen dagegen das Verwenden von «Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen» vorgeworfen, wie Staatsanwalt Götz Wied sagte. Zudem habe Meese ein Foto davon auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auch die Homepage sei Kunst, argumentiert Meeses Anwalt. Sollte das Gericht das anders sehen, droht dem Künstler eine Geld- oder Haftstrafe. Das Amtsgericht hatte zuvor nicht den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl mit Geldstrafe erlassen, sondern eine Hauptverhandlung angesetzt.
«Ich bin natürlich völlig unschuldig», sagte Meese kurz vor dem Verfahren dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». «Was ich auf der Bühne und im Namen der Kunst mache, ist durch die Kunstfreiheit im Grundgesetz gedeckt.» Vor Gericht werde er reden. «Es geht ja nicht nur um mich persönlich, sondern auch darum, was ein Künstler auf der Bühne machen darf und was nicht.» Dort müsse es erlaubt sein, mit Symbolen zu spielen. Der Hitlergruß sei ein Symbol, das neutralisiert werden müsse.
Meese wurde 1970 in Tokio geboren, die Mutter stammt aus Deutschland, der Vater aus Großbritannien.
Auch bei den Mannheimer Schillertagen Ende Juni zeigte Meese bei einer Theateraufführung permanent den Hitlergruß, er bemalte eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz und deutete Oral-Sex mit dem Außerirdischen an. 2016 wird Meese in Bayreuth Wagners Oper «Parsifal» inszenieren.
Eine Wertung des Falls von Anwalt Florian Mercker finden Sie in der neuen Ausgabe von Monopol, die am Donnerstag erscheint.
Nach Hitlergruß