Wolkenkratzer

Berlin wächst nach oben: Lüscher stellt Hochhausleitbild vor

Berlin ist nicht Manhattan - und will es auch nicht sein. Für den Bau von neuen Hochhäusern sollen aber genaue Regeln gelten. Auch vertikal will der Senat "die gemischte Stadt"

Berlin soll weiter in die Höhe wachsen - aber mit Regeln. Das sieht das Leitbild für den Hochhausbau vor, den Senatsbaudirektorin Regula Lüscher am Donnerstag vorstellte. Der Plan, der etwa Vorgaben zur Aufteilung von Büro- und Wohnflächen in einem Gebäude oder dem Schattenwurf eines Hochhauses vorgibt, sei ein Bekenntnis Berlins zum Wachstum nach oben, sagte Lüscher. Über das Leitbild muss noch das Abgeordnetenhaus abstimmen.

Konkrete Stadtgebiete für neue Hochhäuser nannte die Baudirektorin nicht. Man wolle nicht die Bodenspekulation anheizen. Neue Hochhaus-Projekte in der City-West würden bereits nach dem Leitplan beurteilt. Eine Vorschrift, wie hoch Wolkenkratzer in Zukunft sein dürfen, gibt es nicht. "Der Himmel ist nach oben offen", sagte Lüscher.

Die neuen Projekte müssen sich aber an den Leitplan halten, etwa eine gute Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr und hohe architektonische Standards aufweisen. Die bereits genehmigten Bauvorhaben auf dem Alexanderplatz seien von den Vorgaben nicht betroffen. In Gebieten mit Einfamilienhäusern bleiben Hochhäuser auch in Zukunft tabu.

Eine zentrale neue Vorschrift ist die gemischte Nutzung bei neuen Hochhäusern, die höher als 60 Meter sind. Nur 70 Prozent der Fläche darf dort etwa für Büros ausgewiesen werden, die restlichen 30 Prozent müssen anders genutzt werden, zum Beispiel fürs Wohnen. Das soll auch umgekehrt gelten. Ein Drittel der Wohnfläche muss gemäß des Berliner Modells sozialer Wohnungsbau sein. Im Erdgeschoss müssen die Hochhäuser öffentlich zugänglich sein, etwa mit Cafés oder Geschäften. Auch die Dachterrasse muss für jeden zugänglich sein. "Wir wollen die gemischte Stadt - auch vertikal", sagte Lüscher.

Ein Schlüsselrolle bei der Baugenehmigung bekommt das Bau-Kollegium, in dem Architekten im Senatsauftrag regelmäßig neue Projekte beurteilen. Sie werden in das Planungs- Genehmigungsverfahren, das vier bis fünf Jahre dauern soll, eingebunden. Die Experten sollen anhand von Modellen etwa Sichtachsen oder die Lichtwirkung eines Gebäudes beurteilen - und Änderungen verlangen. Die Baubehörden in den Bezirken seien bereits über den Leitplan informiert.