Richterin Marina Syrowa begründete das Strafmaß am Freitag mit Rowdytum aus religiösem Hass. Die Untersuchungshaft von knapp sechs Monaten werde angerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Künstlerinnen Nadeschda Tolokonnikowa (22), Maria Aljochina (24) und Jekaterina Samuzewitsch (30) je drei Jahre Gefängnis beantragt, die Verteidigung Freispruch. Die Anwälte von Pussy Riot wollen das Urteil anfechten.
Richterin Syrowa warf den verurteilten jungen Frauen während der mehr als zweieinhalbstündigen Urteilsverkündung vor, mit ihrem Protest in der Erlöserkathedrale in Moskau am 21. Februar die Gefühle der Gläubigen auf das Gröbste verletzt zu haben. Die Künstlerinnen hatten dort ein Punkgebet gegen Putin und den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill aufgeführt.
Vor dem Gericht protestierten Anhänger der Künstlerinnen. Es gab Dutzende Festnahmen. Weltweit gab es Kritik an dem Schuldspruch. Der Menschenrechtsbeauftragte der russischen Regierung, Wladimir Lukin, nannte das Urteil ungerecht. Der deutsche Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sagte, das harte Urteil stehe in keinem Verhältnis zur Aktion der Musikgruppe. Die Organisation Amnesty International erkennt die Frauen als politische Gefangene an. Zuhörer im Saal riefen nach Bekanntgabe des Strafmaßes «Schande!» (dpa)
Prozess gegen Punk-Trio