Allgemeine Geschäftsbedingungen der Res Publica Verlags GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Marguier, Fasanenstraße 7-8, 10623 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg 174539 („Monopol“) für das Zeitschriftenabonnementwesen und den Bezug von Produkten

 

1. Geltungsbereich

 

Für Angebote und Lieferungen von Abonnements der monatlichen Zeitschrift Monopol („Zeitschrift“) und Produkten jeder Art („Produkte“) über Fernabsatz gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen von Monopol. Sie können diese auch ausdrucken.

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Lieferungsvorbehalt

 

2.1 Die Web-Seiten und die Anzeigen in der Zeitschrift sowie in Werbematerialien jeder Art von Monopol stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages ab. Nach Aufgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Mitteilung, die den Eingang Ihrer Bestellung bei Monopol bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Der Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass Monopol die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder der Bestellung durch Versenden der Ware tatsächlich entspricht.

 

2.2 Sollten einzelne Zeitschriften oder Produkte nicht mehr lieferbar sein, so besteht kein Lieferanspruch. Monopol ist zu Teillieferungen von Produkten berechtigt. Lieferbeginn eines Abonnements ist der auf die Bestellung folgende nächste Erstverkaufstag der Zeitschrift, sofern die Bestellung im Ermessen von Monopol rechtzeitig erfolgt ist.

 

2.3 Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens zehn Tage vor dem gewünschten Ausführungszeitpunkt beim Leserservice von Monopol eingegangen ist. Bei Umzügen ist die neue Anschrift mitzuteilen. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet Monopol nur gemäß Ziffer 9. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare der Zeitschrift wird nicht gehaftet und kann kein Ersatz geleistet werden.

 

3. Verlängerung und Kündigung von Abonnements

 

3.1 Das Jahres-Abonnement bzw. Studenten-Abonnement für die Zeitschrift läuft für die Dauer von einem Jahr. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens vier Wochen zum nächsten Erstverkaufstag des Heftes schriftlich gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements (z.B. Geschenk-Abonnement) endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist

bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart. Das Mini-Abonnement umfasst drei Ausgaben. Wird das Mini-Abonnement nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt der dritten Ausgabe schriftlich abbestellt, verlängert es sich automatisch zum Jahresabonnement. Im Falle der Verlängerung gelten für das Abonnement dann die zum Jahresabonnement genannten Konditionen.

 

3.2 Die Abbestellung bzw. Kündigung ist schriftlich an den Monopol-Leserservice zu richten.

Monopol-Leserservice, Postfach 1154, 23600 Bad Schwartau

E-Mail: cicero@medienexpert.com

Telefon: +49 (0)451 4906 440

 

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang der Erklärung bei Monopol maßgeblich. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.

 

4. WIDERRUFSBELEHRUNG

4.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Res Publica Verlags GmbH, Monopol-Leserservice, Postfach 1154, 23600 Bad Schwartau) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden (siehe am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen), das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

4.2. Folgen des Widerrufs

4.2.1. Für Abos

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Die Rücksendung der erhaltenen Ware ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Ware dennoch an uns zurücksenden, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

 

4.2.1. Für Produkte

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich oder in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (Adresse einfügen) oder (wenn abweichend sind hier der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

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Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

• An Res Publica Verlags GmbH, Monopol-Leserservice, Postfach 1154, 23600 Bad Schwartau

• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag ¸ber den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

• Bestellt am (*)/erhalten am (*)

• Name des/der Verbraucher(s)

• Anschrift des/der Verbraucher(s)

• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

• Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.

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5. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen

 

5.1 Die von Monopol angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen alle Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit einschlägig. Die Lieferung von Zeitschriften innerhalb Deutschlands erfolgt frei Haus. Porto und Verpackungskosten für Produkte und für Lieferungen der Zeitschrift ins Ausland werden nach Aufwand berechnet.

 

5.2 Der Preis für Abonnements der Zeitschrift wird für den Bezugszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen für Abonnements und für Produkte werden sofort fällig.

 

5.3 Die Zahlung der Abonnements der Zeitschrift und der Kauf von Produkten sind per Bankeinzug, Rechnung und Kreditkarte (Visa, Mastercard) und PayPal möglich.

 

5.4 Monopol ist berechtigt, den Preise für Abonnements anzupassen, wenn und soweit der Verlag den Abgabepreis der Hefte im Einzelverkauf erhöht. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss Monopol innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung an den Kunden zugehen.

 

5.5 Der ermäßigte Bezugspreis für Schüler, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende kann nur nach Vorlage einer gültigen Schul-, Immatrikulations- bzw. Dienstzeitbescheinigung eingeräumt werden. Bei Schülern ist zusätzlich der Nachweis des eigenen Wohnsitzes erforderlich.

 

5.6 Gegen Ansprüche von Monopol kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufgerechnet werden.

 

6. Lieferung, Gefahrenübergang

 

6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

 

6.2 Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, sonst mit Übergabe der Sache.

 

6.3 Die von Monopol gelieferten Zeitschriften und Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche durch den Kunden im Eigentum von Monopol.

 

7. Gewährleistung bei Produkten

 

7.1 Mangelhafte Produkte sind an die in Ziffer 4 genannte Adresse einzusenden. Wir bitten Sie, den Originallieferschein beizulegen.

 

7.2 Im Gewährleistungsfall bei Produkten steht Ihnen nach Ihrer Wahl zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu. Ist Monopol die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung unmöglich oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Monopol zu vertreten hat, oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl bzw. ist sie Ihnen nicht zumutbar, so sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

 

8. Datenschutz

 

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Es werden nur die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten gespeichert. Zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung kann eine Weitergabe der Daten an spezialisierte Finanzdienstleistungsunternehmen erfolgen. Sie können der oben genannten Nutzung Ihrer Daten jederzeit durch Mitteilung an Monopol widersprechen beziehungsweise Ihre Einwilligung widerrufen. Senden Sie hierzu eine entsprechende Mitteilung an:

Monopol-Leserservice, Postfach 1154, 23600 Bad Schwartau

E-Mail: monopol@medienexpert.com

Telefon: +49 (0)451 4906 440

 

9. Haftung

 

9.1 Monopol haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Dasselbe gilt für den Fall einer schriftlich übernommenen Garantie über die Beschaffenheit der Sache, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9.2 Im Übrigen haftet Monopol nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf

(Kardinalpflicht), verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 9.1.

 

9.3 Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

9.4 Soweit eine Haftung von Monopol ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9.5 Information zur Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.

 

10. Sonstiges

 

10.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Dies gilt auch für Bestellungen und Lieferungen aus dem Ausland. Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben bzw. die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb dieser Länder verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin.

 

10.2 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.

 

10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Stand: 1. Januar 2018

 

Vermarktungs AGB

 

1. Vertragsgegenstand/Begriffsbestimmungen

1.1 "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über das Zurverfügungstellen von Werbeplätzen in den Printprodukten der Res Publica Verlags GmbH für Werbemittel eines Werbekunden. Ein Vertrag kann auch so ausgestaltet sein, dass die Platzierung mehrerer Werbemittel über einen bestimmten Zeitraum (im Folgenden "Insertionszeitraum") vereinbart wird, wobei die jeweiligen Platzierungen unter Beachtung der Verfügbarkeit auf Abruf des Werbekunden erfolgen (im Nachfolgenden "Mehrfachauftrag" genannt).

1.2 "Werbekunde" ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die der Verlag Werbemittel platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

1.3 "Werbemittel" sind die Werbematerialien, die der Werbekunde dem Verlag zur Platzierung auf den Werbe- und Anzeigeplätzen zur Verfügung stellt.

1.4 "Advertorials" sind fremdproduzierte Werbemittel, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen des Printprodukts (in Typo, graphischen Elementen, Farbigkeit) unterscheiden und mit dem Wort „ANZEIGE“ gekennzeichnet sein müssen. Sie enthalten Text/Bilder/Grafiken und Werbung Dritter.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Werbeauftrag sowie sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen dem Verlag und dem Werbekunden unterliegen neben den Bestimmungen im jeweiligen Vertrag ausschließlich diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Werbekunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen, sind unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn dem Verlag solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.2 Jeder Werbeauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.

2.3 Soweit eine Agentur dem Verlag einen Werbeauftrag erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande. Andernfalls kommt der Vertrag direkt mit dem Werbetreibenden zustande.

2.4 Änderungen und Ergänzungen des Werbeauftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

2.5 Die AGB des Verlags für Werbeaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Werbeauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags gültigen Fassung.

2.6 Ist das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen innerhalb eines Insertionszeitraumes eingeräumt, ist der Abruf innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen des Verlags

3.1 Der Verlag wird die vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel innerhalb des im Vertrag angegebenen Zeitraums gemäß den vereinbarten Leistungsmerkmalen in einer dem jeweiligen technischen Standard entsprechenden Weise auf den vereinbarten Werbeplätzen des gewählten Printprodukts platzieren. Darüber hinaus ist der Verlag berechtigt, die Werbemittel multimedial (insbesondere im ePaper, in Apps, auf Websites) zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen. Ein Anspruch des Werbekunden auf eine Veröffentlichung über die vereinbarten Werbeplätze des gewählten Printprodukts hinaus besteht nicht.

3.2 Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.

3.3 Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

3.4 Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Werbemittel - auch einzelne Abrufe von Werbemitteln - aus wichtigem Grund abzulehnen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel gegen die in Ziffer 4.4 genannten Garantien verstößt, oder deren Veröffentlichung für den Verlag u.a. wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung).

3.5 Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht bezüglich Verbundwerbung (vgl. Ziffer 3.4) keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.

3.6 Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Werbekunden unter Angabe von Gründen unverzüglich mitgeteilt. Dem Werbekunden steht es frei, dem Verlag ein neues, bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, was den Anforderungen in Ziffer 3.4 entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Werbekunden.

3.7 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Werbekunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung des Werbemittels.

3.8 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Werbekunden geliefert. Der Werbekunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

3.9 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art des Werbemittels übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

3.10 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels.

3.11 Wird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die weder der Verlag noch der Werbekunde zu vertreten hat, so hat der Werbekunde dem Verlag, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

4. Pflichten des Werbekunden

4.1 Der Werbekunde trägt dafür Sorge, dass die Werbemittel und weiteren notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und die Druckunterlagen eine einwandfreie Beschaffenheit ausweisen. Ferner ist der Werbekunde dafür verantwortlich, dass diese sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Darstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Werbeform, eignen.

4.2 Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität der Werbemittel verursachen und schließen spätere Reklamationen aus.

4.3 Kosten des Verlages für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Werbekunde zu tragen.

4.4 Der Werbekunde versichert mit Erteilung des Werbeauftrags, dass er über alle zur Schaltung des Werbeauftrags erforderlichen Rechte verfügt. Er trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbeschaltung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, bei gelieferten Anzeigenvorlagen insbesondere für die verwendeten Bilder, Logos, Schriften und sonstigen Elemente. Der Werbekunde garantiert ferner, dass die Werbemittel - keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder- nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind.

4.5 Der Werbekunde stellt den Verlag auf erstes Anfordern im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, insbesondere presserechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die unter Ziffer 4.4 abgegebenen Garantien. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Preises für ein dem Umfang der Gegendarstellung entsprechenden Werbemittel. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Werbekunde ist verpflichtet, dem Verlag für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche ihm zur Verfügung stehende Informationen mitzuteilen und Unterlagen vorzulegen, die für eine Prüfung der Ansprüche erforderlich sind.

4.6 Der Werbekunde überträgt dem Verlag die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkte Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige sui generis Schutzrechte. Darüber hinaus ist der Verlag berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Pressemitteilungen und Präsentationen) auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben.

4.7 Advertorials sind mindestens 7 Werktage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen. Für den Fall, dass Advertorials durch den Verlag oder von ihm eingesetzte Erfüllungsgehilfen erstellt werden, verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Inhalten bei Verlag.

4.8 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

4.9 Der Werbekunde hat dem Verlag jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief, Fax oder per Email anzuzeigen.

4.10 Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber dem Verlag (d.h. die gebuchten Belegungseinheiten) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.

4.11 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbekunden an die Preisliste des Verlages zu halten.

5. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

5.1 Die Vergütung für den jeweiligen Werbeauftrag bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Werbeauftrags gültigen Preisliste des Verlages. Der Verlag behält sich vor, die Preisliste jederzeit zu ändern. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.

5.2 Rabatte für Mehrfachaufträge innerhalb eines Insertionszeitraumes bestimmen sich ebenfalls nach der jeweils gültigen Preisliste des Verlages.

5.3 Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbetreibende Werbeaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.

5.4 Werbeaufträge für Werbemittel und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Werbekunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Werbemittel werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

5.5 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbekunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Insertionszeitraumes erbracht werden. Konzernrabatte bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag und werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.

5.6 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

5.7 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Platzierung der Werbemittel Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden, Sitz des Werbekunden im Ausland oder einem Erstauftrag durch den Werbekunden ist der Verlag berechtigt, vor Beginn einer neuen Geschäftsverbindung und auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Stornierung von Werbeaufträgen

6.1 Eine Stornierung von Werbeaufträgen oder Abrufen ist nur bis zum Anzeigenschlusstermin möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email bei dem Verlag eingehen.

7. Haftung des Verlags

7.1 Der Verlag haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit und Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

7.2 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

7.3 Entspricht die Veröffentlichung des Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder ein einwandfreies Ersatzwerbemittel bzw. Ersatzplatzierung des Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des ursprünglichen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. Ersatzplatzierung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Werbekunden steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Ersatzplatzierung des Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel/Ersatzplatzierung erneut nicht einwandfrei, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Werbeauftrags. Bei unwesentlichen Mängeln des Ersatzwerbemittels oder der Ersatzplatzierung ist die Rückgängigmachung des Werbeauftrags ausgeschlossen.

7.4 Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

7.5 Alle in den Punkten 7.1 bis 7.4 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

8. Datenschutz

Der Werbekunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Werbeauftrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, sofern diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder des Fehlens der Regelung vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre, in Kraft.

9.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich- rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Werbekunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Werbekunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

9.3 Erfüllungsort ist der Ort des Verlages. 9.4 Es gilt deutsches Recht.

Stand: Mai 2022