Die Galerie will von ihm im Gegenzug 1,2 Millionen Euro. Am Freitag wurde der Rechtsstreit in öffentlicher Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf fortgesetzt (Az.: 15 O 82/22). Ein Vergleichsangebot der Anwälte des Malers, das kurz vor dem Prozesstermin bei Gericht eingegangen war, bezeichnete der Vorsitzende Richter als "sehr vernünftigen Vorschlag". "Beide Seiten haben sich immer wieder um Lösungen bemüht und sind sogar beim Güterichter gewesen", lobte der Richter.
Dreh- und Angelpunkt des Streits ist ein im Jahr 2020 geschlossener Vertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Den hatte Löwentraut im Januar 2022 gekündigt. Jetzt streiten sich beide Seiten um Zahlungen und Verpflichtungen sowie Wirksamkeit und Fortbestand. So verlangt der 25-jährige Maler von der Galerie neben den besagten 530.000 Euro die Herausgabe mehrerer Bilder und die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung des Vertrags mit der Galerie. Die Galerie wiederum macht in einer sogenannten Widerklage gegen den Künstler Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Verträgen geltend. Die jeweils geltend gemachten Forderungen beider Seiten bezeichnete der Richter aber als nicht ausreichend belegt.
Die Kündigung des 2020 geschlossenen Galerievertrags dagegen sei wohl wirksam, so der Richter, denn die mit zehn Jahren doch recht lange Laufzeit schränke den noch sehr jungen Maler langfristig erheblich in seiner Kunst- und Berufsfreiheit ein.
Die Düsseldorfer Galerie Geuer & Geuer arbeitet nach ihren Angaben schon seit 2017 mit dem Künstler aus Mönchengladbach zusammen. Die Anwälte von Leon Löwentraut unterbreiteten den Vorschlag, die Zusammenarbeit noch für zwei bis drei Jahre fortzusetzen. Beide Seiten zogen sich am Freitag im Gericht zu erneuten Vergleichsverhandlungen zurück. Sollten sich beide Seiten bis Ende September dennoch nicht auf einen Vergleich einigen können, will das Landgericht am 24. November eine Entscheidung verkünden.