Gerichtsurteil

Koons-Skulptur beschädigt: Galerie muss 17 000 Euro zahlen 

Eine Düsseldorfer Galerie muss für die Beschädigung der Skulptur "Balloon Venus" des US-Künstlers Jeff Koons 17 000 Euro Schadenersatz zahlen

Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Montag entschieden (Az.: 22 O 25/18). Koons' "Balloon Venus" soll bei einem Transport vom Taunus nach Düsseldorf beschädigt worden sein. Die Summe sei für die Reparatur des Kunstwerkes ausreichend, befand das Gericht. 

Die Galerie war im Mai 2017 von dem Eigentümer des neonpinken Kunstwerkes beauftragt worden, die Skulptur auf Kommissionsbasis zu verkaufen. Ein Mitarbeiter holte die "Balloon Venus" im Taunus ab und bestätigte dort, das Kunstwerk in «ordnungsgemäßem und einwandfreiem» Zustand übernommen zu haben. 

Als die Skulptur in der Galerie ankam, soll sie jedoch "leicht verkratzt und verwässert" gewesen sein. Die Farbe der hochglänzenden Figur habe bei besseren Lichtverhältnissen am unteren Teil "mattiert" gewirkt. Die Transportbox habe Korrosionsspuren aufgewiesen.

Da die Düsseldorfer Galerie nicht beweisen konnte, dass der Schaden bereits bei der Abholung vorlag, muss sie nun für ihn aufkommen. Der Eigentümer hatte die Galerie sogar auf 50 000 Euro verklagt. Mittlerweile soll sich die "Balloon Venus" wieder in den Händen des Eigentümers befinden. 

Die Skulptur stammt aus einer Serie von 650 Exemplaren aus dem Jahr 2013. Sie ist der berühmten, fast 30 000 Jahre alten "Venus von Willendorf" nachempfunden. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.