Der künstlerische Nachlass von Maler Jörg Immendorff (1945-2007) ist einem Gutachter zufolge weit weniger wert als bislang angenommen. Der vom Gericht bestellte Gutachter schätzte das noch nicht verkaufte künstlerische Erbe des Malers zum Todeszeitpunkt auf einen Verkaufserlös von 6,5 Millionen Euro. Bislang standen Summen von 58 und 33 Millionen Euro im Raum.
Immendorff starb vor 14 Jahren als einer der bekanntesten zeitgenössischen Maler Deutschlands. Der Streit um seinen Nachlass von 6500 Werken ist immer noch nicht geklärt. Der inzwischen 22-jährige uneheliche Sohn des "Malerfürsten" streitet mit dessen Witwe Oda Jaune um die Höhe seines Pflichtteils.
Bei seiner Berechnung hat Gutachter Markus Eisenbeis allerdings die zahllosen Grafiken des Künstlers nicht mit einbezogen, wie er einräumte. Dies hätte den Rahmen des Prüfauftrags gesprengt. Er wies zudem Angaben zurück, nach denen er vier Jahre für sein Gutachten benötigt habe. Er habe nur vier Monate benötigt, die restliche Zeit habe es bei Gericht gelegen.
Frist zur Stellungnahme
Der Gutachter verwies zudem darauf, dass die Diskussion um mögliche Immendorff-Fälschungen damals den Kunstmarkt irritiert und die Preise gedrückt habe.
Immendorffs Sohn steht als Pflichtteil ein Achtel des Erbes zu. Er hatte insgesamt vier Millionen Euro gefordert.
Auktionshäuser hatten den Wert der 6500 Kunstwerke zum Todeszeitpunkt Immendorffs auf bis zu 58 Millionen Euro geschätzt - Gemälde, Skulpturen und Grafiken. Nachlassverwalter Michael Werner ging von 33 Millionen Euro Gesamtwert aus - allerdings hatte er die Skulpturen nicht berücksichtigt.
Immendorffs Witwe hatte dem jungen Mann schon vor Jahren 1,1 Millionen Euro gezahlt und einen weiteren sechsstelligen Betrag angeboten. Folgt das Gericht dem am Dienstag vorgestellten Gutachten, müsste der nun sogar mit einer Rückforderung rechnen. Das Landgericht gab den Parteien nun zwei Wochen Frist zur Stellungnahme. Dann will es entscheiden, wie es weitergeht.