Die Bundesrepublik Deutschland einigte sich mit dem Beklagten außergerichtlich durch einen Vergleich, wie die Kunstverwaltung des Bundes am Montag mitteilte. Ein Sprecher des Landgerichts Frankenthal bestätigte eine außergerichtliche Einigung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Bei dem Streit ging es um 2015 in Bad Dürkheim entdeckte NS-Kunst. Sie war bei einer Razzia wegen des Verdachts der Hehlerei an rechtswidrig erlangtem Bundesvermögen gefunden worden. Darunter waren die übergroßen "Schreitenden Pferde" des Bildhauers Josef Thorak - sie standen vor der Reichskanzlei Adolf Hitlers in Berlin. Gefunden wurden auch Werke der NS-Bildhauer Arno Breker und Fritz Klimsch.
Die Bundesrepublik hatte die Herausgabe der Bronze-Pferde und weiterer Bronzeskulpturen verlangt und sich darauf berufen, dass diese durch den Einigungsvertrag der Wiedervereinigung ihr Eigentum geworden seien. Der beklagte Unternehmer wiederum hatte erklärt, er habe die Werke rechtmäßig gekauft. Eine Klage des Mannes hatte das Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte daraufhin vor dem Landgericht Frankenthal geklagt, welches zunächst ein schriftliches Vorverfahren zur Herausgabe der "NS-Propagandakunst" anordnete. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde dann im Dezember 2020 abgesagt, da Vergleichsverhandlungen geführt wurden, wie der Sprecher des Landgerichts sagte.
Der nun getroffene Vergleich sieht laut Mitteilung vor, dass der Mann die "Schreitenden Pferde" an die Bundesrepublik herausgibt, die restlichen Skulpturen aber bei ihm verbleiben. Die Bundesrepublik Deutschland will demnach die "Schreitenden Pferde" ausstellen.