Aktion des Zentrum für Politische Schönheit

Bundesregierung antwortet auf AfD-Anfrage zu Grenzen der Kunstfreiheit

Die AfD wollte von der Bundesregierung wissen, ob sie in der Errichtung einer Nachbildung des Holocaust-Mahnmals durch das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit (ZPS) in Sichtweite der Wohnung des AfD-Politikers Björn Höcke die Grenzen der Kunstfreiheit überschritten sieht. Jetzt hat die Bundesregierung geantwortet

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion des Bundestags unter der Leitung der Abgeordneten Marc Jongen, Petr Bystron und Nicole Höchst war am 10. Januar eingegangen. Darin fragte die AfD, ob die Bundesregierung ihre Auffassung teile, "dass es sich bei dieser Kunstaktion des ZPS gegen einen Mandatsträger der AfD im Thüringer Landtag um einen Angriff auf die Freiheit des Mandats und die Unversehrtheit der Familie handelt". Desweiteren wollte die AfD wissen, ob damit die Grenzen der Freiheit der Kunst überschritten seien und die Regierung Maßnahmen gegen die Aktion plane.

Das Künstlerkollektiv hatte im November auf einem Nachbargrundstück Höckes im thüringischen Bornhagen eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals aufgebaut. Es wollte damit gegen eine umstrittene Rede des  thüringischen Landtagsabgeordneten Anfang 2017 in Dresden protestieren.

Die Bundesregierung antwortete nun, dass die sie "solche konkreten Einzelfälle"  nicht bewerte, da sie "grundsätzlich einer gerichtlichen Klärung durch den Betroffenen zugänglich" seien.

In einem weiteren Punkt ihrer Kleinen Anfrage wurde die AfD grundsätzlicher: "Kann die Bundesregierung Kriterien dafür angeben, wann die Freiheit der
Kunst aus ihrer Sicht an ihre Grenzen stößt?" Darauf antwortete die Regierung, dass die Kunstfreiheit "nicht mit einem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt versehen" sei, aber auch "nicht schrankenlos gewährleistet" wird. Bei einem Konflikt von Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit sei eine "umfassende Abwägung" nötig, gegebenenfalls durch Gerichte.

Die AfD wollte von der Bundesregierung auch wissen, wie sie die Förderung von ZPS-Projekten am Berliner Maxim-Gorki-Theater mit öffentlichen Geldern unter anderem vom Hauptstadtkulturfond beurteile. Unter anderem fand 2016 am Gorki die Aktion "Flüchtlinge fressen" statt. Auch hier erklärte sich die Regierung nicht zuständig: "Das Theater ist in der Ausgestaltung seiner Kooperationen frei und unabhängig von der Einschätzung der Bundesregierung."

Die ganze Antwort der Bundesregierung kann man hier nachlesen.