Eine Anwaltskanzlei aus Düsseldorf hatte laut einem Gerichtssprecher in Hamburg gegen den Namen geklagt, da er dem ihrer Mandantin Yoko Ono zu ähnlich sei. Das wurde durch das Hamburger Landgericht bestätigt, worauf bereits am 12. Juli eine einstweilige Verfügung ausgestellt wurde mit einer Strafandrohung über 250 000 Euro. Der Anwalt des Kneipiers kündigte an, Widerspruch einzulegen, da eine Verwechsungsgefahr ausgeschlossen sei. Der Name "Yoko" ist nun aber überklebt.
Die "Mono Bar" ist ohnehin seit Mitte August geschlossen. Grund dafür ist allerdings nicht Yoko Ono, sonder ein jahrelanger Streit zwischen dem Bar-Betreiber und dem Vermieter, in dessen Folge der Mietvertrag gekündigt wurde.