Das Landgericht Stuttgart bestätigte eine entsprechende Mitteilung der Berliner Kanzlei MMR vom Dienstag, die das Museum vor Gericht vertreten hatte. Nach dem Urteil darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf - sofern das Museum auch das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Besucher hatte Gegenstände wie antike Vasen und Münzen abfotografiert und die Bilder auf die Mediendatenbank Wikimedia des Onlinelexikons Wikipedia hochgeladen. Zudem scannte er Fotografien von Kunstobjekten ein, die das Museum für eigene Publikationen in Auftrag gegeben hatte. Mit der Veröffentlichung bei Wikipedia und der dort verwendeten Creative-Commons-Lizenz war auch eine unentgeltliche kommerzielle Nutzung möglich. Hiergegen ging das Museum vor.
"Wir haben nichts gegen Wikipedia", kommentierte Alfried Wieczorek, Generaldirektor der Museen, das Urteil. "Aber wir entscheiden, für welche Fälle die Freigabe erteilt wird, und wann das als Motiv für Merchandise verwendet werden darf und wann nicht."
Das Landgericht Berlin hatte im Sommer bereits in einem ähnlichem Prozess zugunsten des Mannheimer Museums entschieden.