Fälle in Berlin und Göttingen

Streit um abgehängte Kunst: Kulturrat spricht von "Zensur"

Wie weit geht die Freiheit der Kunst? Sollen und dürfen Bilder abgehängt oder Gedichte übermalt werden, wenn sich Menschen durch sie verletzt fühlen? Fälle aus Göttingen und Berlin

Zwei deutsche Hochschulen sorgen derzeit wegen ihres Umgangs mit umstrittenen Kunstwerken für Aufsehen. An der Universität Göttingen hängte das Studentenwerk eine Ausstellung mit 45 satirischen Werken ab, weil einzelne Bilder als sexistisch oder judenfeindlich kritisiert wurden. Die Angehörigen der Alice Salomon Hochschule in Berlin können vom 15. November an online darüber abstimmen, ob ein angeblich sexistisches Gedicht des Schweizer Lyrikers Eugen Gomringer an der Uni-Fassade übermalt werden soll oder nicht.

Der Deutsche Kulturrat, die Spitzenorganisation von rund 250 Bundeskulturverbänden, reagierte am Mittwoch besorgt auf die "Zensur", wie es hieß. "Hochschulen sind öffentliche Räume und selbstverständlich gilt in ihnen die grundgesetzlich verbriefte Kunstfreiheit", erklärte Geschäftsführer Olaf Zimmermann.

In Göttingen zeigten sich das Studentenwerk und die Künstler betroffen von der Kritik an der Ausstellung. Zu keinem Zeitpunkt sei geplant gewesen, "herabwürdigende Darstellungen von Juden wiederaufleben zu lassen", hieß es nach der Abhängaktion am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung.

Die Jüdische Gemeinde Göttingen hatte eine Karikatur kritisiert, die den jüdischstämmigen Wissenschaftler Albert Einstein mit herausgestreckter Zunge und Schweineohren zeigte. Der AStA und eine Studenten-Initiative störten sich bei anderen Bildern an der Art und Weise, wie nackte Brüste und ein Po dargestellt wurden.

Der Fall in Berlin schlägt schon länger hohe Wellen. Angehörige der Hochschule hatten moniert, das auf Spanisch verfasste Gomringer-Gedicht "avenidas" könne Frauen gegenüber als diskriminierend aufgefasst werden. Sie beziehen sich dabei auf den Satz: "Alleen und Blumen und Frauen und ein Bewunderer".

Die Hochschulleitung hatte daraufhin einen Wettbewerb zur möglichen Neugestaltung der Fassade ausgeschrieben. Die Ergebnisse werden nun in der Online-Abstimmung zur Wahl gestellt. Die abschließende Entscheidung soll im Januar der Akademische Senat treffen.

Bei einer Podiumsdiskussion am Dienstagabend machte die Hochschulleitung deutlich, dass sie die Familie Gomringer in die Entscheidung einbeziehen will. Über bereits laufende Gespräche sei aber Stillschweigen vereinbart worden, hieß es in einer Mitteilung.

Der Kulturrat verwies darauf, dass die Freiheit der Wissenschaft im selben Artikel des Grundgesetzes verbürgt ist wie die Kunstfreiheit. Hochschulangehörige sollten diese Freiheiten deshalb auch im eigenen Interesse nachdrücklich verteidigen, forderte Geschäftsführer Zimmermann: "Debattieren ja, Zensieren nein!"