Rein Wolfs, begrüßen Sie die geplante Gesetzesnovelle?
Ja, ich begrüße sie als positives Zeichen für eine Kultur, die in erster Linie öffentlich ist und die in erster Linie auf inhaltliche, nicht-finanzielle Werte setzt.
Stimmt es, "dass die Privatsammler das freie Feld haben, die Museen für sie keine Konkurrenz mehr sind", wie der Galerist Kristian Jarmuschek unlängst in einem Interview mit der "Zeit" behauptete?
Ein wenig stimmt das ja, obwohl man die Bedeutung der Museen nicht verniedlichen sollte. Fakt ist aber, dass unsere öffentliche Museen nicht mehr in großem Stil auf dem Kunstmarkt mitbieten können.
Glauben Sie, dass der Ausverkauf nationalen Kulturguts mit dem neuen Gesetz gestoppt werden kann?
Gestoppt werden kann der Ausverkauf nicht, aber kontrolliert und eingeschränkt. Das Zeichen, dass Ausverkauf nicht ohne weiteres geduldet werden kann, ist sehr wichtig, es kann auch die öffentlichen Museen dauerhafter schützen. Psychologisch sendet das neue Gesetz ein äußerst wichtiges Signal, das klarmachen wird, dass wir nicht – wie kürzlich im Kunstmuseum Basel geschehen –, im Sinne des kulturellen Erbes bedeutsame Stücke wie das Gauguin-Bild gegen irrationale pekuniäre Werte in den arabischen Raum verschwinden lassen können.
Fürchten Sie, dass Sammler oder Künstler ihre Leihgaben aus öffentlichen Museen abziehen könnten?
Zum Teil ja. Ich vermute aber, dass nur eine Art von Korrektur stattfinden wird und ein solcher Abzug keine dramatischen Dimensionen annehmen wird. Diese Korrektur wird nur kurzfristig, nicht aber dauerhaft stattfinden.
Was würde das Gesetz für Ihr Haus konkret bedeuten?
Für unser Haus, das ein reines Ausstellungshaus ist, könnte es bedeuten, dass die Preisspirale möglicherweise etwas abgeschwächt wird, sodass die Versicherungswerte für den Ausstellungsbetrieb auch für uns Europäer noch einigermaßen bezahlbar bleiben. Ansonsten droht uns die Gefahr, dass große Ausstellungen bald nur noch in den wirklich kapitalkräftigen Regionen unserer Welt stattfinden können.