Performance in Gotteshaus

Prozess um Liegestütze auf Altar kommt vor Oberlandesgericht

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Der Künstler Alexander Karle macht für sein Kunstprojekt "Pressure to Perform" (auf Deutsch "Leistungsdruck") Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken. Der 38-Jährige wurde vom Amtsgericht Saarbrücken im Januar wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe verurteilt. Jetzt kommt der Fall vor das saarländische Oberlandesgericht.

Der Prozess um eine Liegestütz-Performance des Künstlers Alexander Karle auf einem Kirchenaltar kommt vor das saarländische Oberlandesgericht

Wie eine Sprecherin des Landgerichts in Saarbrücken am Montag mitteilte, legten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Dieses hatte den Künstler im Juli zwar von dem Vorwurf der Störung der Religionsausübung freigesprochen - ihn aber wegen Hausfriedensbruchs verwarnt. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) über die Revision berichtet.

Der Künstler war im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann gestiegen. Er machte auf dem Altar 28 Liegestütze und veröffentlichte den Film davon im Internet. Daraufhin wurde er von dem Pastor des Gotteshauses angezeigt. Karle wollte mit seiner Videoarbeit "Pressure to Perform" ("Leistungsdruck") nach eigenen Angaben zeigen, "wie widersprüchlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist".

Die Gründe für die Revisionsanträge nannte das Gericht nicht. Nach Angaben der Sprecherin entscheidet das Oberlandesgericht voraussichtlich nicht in einer Hauptverhandlung über den Fall.