Nach Verabschiedung

Länder drängen bei Kulturgutschutzgesetz auf rasche Überprüfung

Das jüngst vom Bundestag verabschiedete Kulturgutschutzgesetz soll auf Drängen von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen schon nach zwei Jahren auf seinen bürokratischen Mehraufwand geprüft werden

Dem Bundesrat liegt ein entsprechender Beschluss des Kulturausschusses für die letzte Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli vor, wie das Kunstministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. Der Kulturausschuss hatte einen entsprechenden Antrag der drei Länder am Donnerstag in Berlin beschlossen.

Die Kunstminister Theresia Bauer (Grüne/Baden-Württemberg), Gabriele Heinen-Kljajić (Grüne/Niedersachsen) und Boris Rhein (CDU/Hessen) warnen vor hohen finanziellen Belastungen durch die Regelungen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes. Die vorgesehenen Entlastungen durch den Bund reichten nicht aus, den für die Länder zu erwartenden Mehraufwand auszugleichen, hieß es.

Das Gesetz zum besseren Schutz von Kulturgütern in Deutschland war vergangene Woche ohne Gegenstimmen vom Bundestag verabschiedet worden. Union und SPD stimmten dem Vorschlag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) zu. Die Opposition enthielt sich. "Wir befürchten einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der den Ländern auferlegt wird", sagte Baden-Württembergs Ministerin Bauer.