Kritik der Auktionshäuser

Kulturgutschutzgesetz zu bürokratisch

Keine fünf Monate ist das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft - und die Auktionshäuser ächzen unter der Bürokratie. Die Auflagen seien zum Teil gar nicht zu erfüllen, sagen sie

Führende deutsche Auktionshäuser haben das neue Kulturgutschutzgesetz als zu bürokratisch und als Wettbewerbsnachteil kritisiert. "Man wollte mit dem Gesetz vor allem den Handel mit Raubgrabungen unterdrücken", sagte Markus Eisenbeis, Inhaber des Kölner Auktionshauses Van Ham, der Deutschen Presse-Agentur. "Das Problem ist aber, dass dieses Gesetz viel mehr betrifft als vielleicht beabsichtigt war." Die hohen Auflagen und Sorgfaltspflichten "drangsalieren den deutschen Kunsthandel aufs Neue".

Ein Beispiel: Bei einem Gemälde des 19. Jahrhunderts aus Italien, das schon seit 100 Jahren in Deutschland sei, müsse der Einlieferer nun nachweisen, dass die Ausfuhr seinerzeit legal war. Für Privatpersonen sei es vielfach aber unmöglich, solche notwendige Herkunftsdokumente vorzulegen. "Es ist de facto nicht machbar", sagte Eisenbeis. "Gesetze, die nicht erfüllbar sind, sind nicht wirksam." In einem Brief an das NRW-Kulturministerium bat er um Unterstützung.

Auch der Chef des Kölner Auktionshauses Lempertz, Henrik Hanstein, sagte: "Am meisten belastet uns die Bürokratie." In den meisten Fällen hätten die privaten Einlieferer keine Rechnungen mehr. Die Verunsicherung sei groß auch unter Sammlern - sie brächten die Objekte nicht mehr. Lempertz lasse deshalb auch in seiner Filiale in Brüssel einliefern. "Wir werden auf jeden Fall mehr Geschäfte in Belgien machen", sagte Hanstein.

Auktionator Eisenbeis sagte: "Ich kann jede Galerie verstehen, die ins Ausland geht, zum Beispiel nach Österreich, in die Schweiz oder USA." Dort gebe es inzwischen Wettbewerbsvorteile gegenüber Deutschland. Im Rheinland haben sich bereits erste Galerien neue Standbeine etwa in Wien geschaffen.

Der Münchner Auktionshausinhaber Robert Ketterer sagte, die Ausfuhr von Kunstwerken bereite weniger Probleme als die Einfuhr. "In Zukunft wird es sicherlich für uns nicht leichter werden, aus der EU und Drittländern Kunst schnell genug ins Land zu bekommen."

Das seit August geltende Kulturgutschutzgesetz soll den Handel mit Raubgrabungs-Objekten aus Kriegs- und Krisengebieten eindämmen. Zugleich soll es national wertvolles Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland schützen. Konkret ist Lempertz bei einer der jüngsten Auktionen mit den neuen Bestimmungen konfrontiert worden.

Ein in schlechtem Zustand eingeliefertes Bild eines unbekannten flämischen Meisters wurde nach einem Bieterwettkampf vom Schätzpreis 5.000 Euro auf 390.000 Euro katapultiert. Möglicherweise hatten die Bieter darauf spekuliert, dass die Ölstudie des Kopfes eines bärtigen Mannes Peter Paul Rubens zugeschrieben werden könnte. Nun müsse Lempertz eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, sagte Hanstein. Das Ministerium muss prüfen, ob es sich um national wertvolles Kulturgut handelt. Sollte die Genehmigung verweigert werden - was in diesem Fall nicht zu erwarten sei - dann werde der Käufer nicht zahlen.