Streit um AfD-Mitglied Marc Jongen

Hochschule veröffentlicht Statement

Foto Evi Künstle, HfG Karlsruhe
Foto Evi Künstle, HfG Karlsruhe

Studierende posieren vor der großen Plakatwand im Lichthof der HfG Karlsruhe in Anlehnung an Raffaels Gemälde "Die Schule von Athen"

Im Streit um den an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung (HfG) Karlsruhe lehrenden Dozenten Marc Jongen, dem von Kollegen sein Engagement für die Alternative für Deutschland (AfD) vorgehalten wurde, hat die Lehranstalt eine Stellungnahme veröffentlicht.

Autoren der Schriftenreihe "HfG Forschung" hatten sich in einem offenen Brief besorgt gezeigt, dass Jongens politisches Engagement Auswirkungen auf seine Lehrtätigkeit an der Hochschule hat und forderten die Ablösung des Dozenten  als Herausgeber der Schriftenreihe.

Die Stellungnahme der Hochschule zu Kritik an Jongens Engagement und Schriften wurde bereits am 19. November veröffentlicht, war allerdings nur institutionsintern verfügbar. Monopol dokumentiert die Stellungnahme hier:

Liebe Hochschulgemeinde,

in den letzten Tagen erreichen uns, d. h. das Rektorat der Staatlichen Hochschule für Gestaltung, zunehmend E-Mails, in denen wir aufgefordert werden, zu den politischen Aktivitäten eines unserer Mitglieder Stellung zu nehmen. Hiermit beziehen wir gegenüber der Hochschulöffentlichkeit Stellung:

1. Die Tatsache, dass ein Mitarbeiter unseres Hauses Mitglied der Partei AfD ist, ist dem Rektorat bekannt.

2. Bei der AfD handelt es sich um eine als verfassungskonform eingestufte Partei.

3. Die Mitgliedschaft in einer politischen und verfassungskonformen Partei ist eine Privatangelegenheit.

4. Eine solche Mitgliedschaft stellt, solange die politische Tätigkeit des Mitglieds dessen hochschulspezifische Arbeit nicht tangiert, keinen Anlass, dieses Mitglied der Hochschule zu rügen.

5. Die im Zusammenhang mit dieser Mitgliedschaft wiedergebenen Interviewpassagen sind durch die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt. Sie sind in keiner Weise justiziabel. Die Ausübung der Meinungsfreiheit, also das Wahrnehmen eines durch das Grundgesetz zugesicherten Rechts, gibt keinerlei Anlass, den dieses Recht Ausübenden zu rügen.

Unabhängig von dieser, sich ausschließlich aus dem juristischen Status der Institution Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ergebenden Position, bekennt sich das Rektorat uneingeschränkt zur Initiative der Hochschulrektorenkonferenz Weltoffene Hochschulen -- gegen Fremdenfeindlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Das Rektorat