Bewährungsstrafe und hohe Geldauflage

Gefälschte Gemälde verkauft

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Der Angeklagte Klaus K. (l) neben seinem Verteidiger Michael Haizmann. Der Angeklagte soll gefälschte Gemälde von Künstlern wie Marc Chagall, Emil Nolde oder Pablo Picasso verkauft haben und sich somit des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht haben

Er verkaufte gefälschte Gemälde weltberühmter Künstler. Der Handel lief auch Dank gesponnener Legenden um Beutekunst gut und brachte Hunderttausende Euro ein. Vor Gericht erhielt ein Mann aus Bayern nun eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in empfindlicher Höhe

Für den schwunghaften Handel mit gefälschten Gemälden berühmter Künstler ist ein Mann aus Niederbayern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg sprach den 62-Jährigen am Dienstag wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs in vier Fällen schuldig. Die Kammer ordnete als Auflage eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von mehr als 367 000 Euro an. Diese muss der gelernte Zahntechniker aus Straubing innerhalb von drei Jahren an die Geschädigten zahlen.

Der Mann habe bei seinen Kunden gezielt den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Bildern um Originale gehandelt habe, begründete die Vorsitzende Richterin Bettina Mielke das Urteil. Zudem habe er eine falsche Legende zur Herkunft, zum Urheber und zum Alter der Gemälde erschaffen. So hatte der 62-Jährige die Fälschungen auch mit dem Hinweis verkauft, es handele sich um Kriegsbeutekunst.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass der Zahntechniker eine Künstlerin beauftragt hatte, zahlreiche Gemälde nach dem Stil weltberühmter Künstler zu fertigen. Ein weiterer Experte soll die Bilder dann auf alt getrimmt haben. Dies konnte in dem Verfahren letztlich nicht genau geklärt werden.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft 16 Fälle angeklagt. Das Landgericht ließ aber einige Fälle nicht zu, bei denen die Originalkünstler nicht vermerkt waren. Zudem hatte sich der Angeklagte mit einem ausländischen Geschädigten zuvor bereits zivilrechtlich geeinigt.