Klage gegen Sportartikelhersteller

Art Basel verklagt Adidas auf Verletzung des Markenrechts

Adidas soll unautorisiert das Warenzeichen der Art Basel für eine limitierte Schuh-Edition benutzt haben. Nun wird der Sportartikelhersteller von der Schweizer Messegesellschaft MCH verklagt

In einer Klage vor einem US-Gericht in Florida erklärt der Messeveranstalter, die MCH Group, dass die kostenlose Verteilung von 1.000 Paar Adidas-Turnschuhen mit der Schutzmarke Art Basel eine Verletzung des Markenrechts darstelle. Bei mehreren Veranstaltungen parallel zur Art Basel/Miami Beach sollen in Miami Exemplare der "Art Basel Edition" kostenlos verteilt worden sein.

Auf den Sportschuhen des Typs EQT ist an der Zunge des Schuhs, direkt unter dem "Adidas"-Schriftzug und in gleicher Schriftgröße der Name "Art Basel" aufgedruckt. Auch auf den anhängenden Etiketten und dem Schuhkarton wird der Name "Art Basel" geführt. Das erwecke laut MCH Group den Eindruck, zwischen Kunstmesseveranstalter und Adidas bestehe eine Verbindung. Adidas beschädige durch die Verwendung des Logos das Image der Kunstmesse.

Von Adidas fordert die MCH Group unter anderem die Vernichtung sämtlicher Turnschuhe und aller weiteren Dinge, die mit dem Logo versehen sind. Weiterhin solle Adidas bislang mit dem Schuh erzielte Gewinne abliefern, Schadensersatz zahlen und für öffentliche Aufklärung sorgen. Aktuell werden die Turnschuhe allerdings noch im Internet verkauft, Sneaker-Liebhaber zahlen für die Sonderedition mehr als 200 Euro.

Eine Sprecherin der Art Basel wollte sich zu dem Fall nicht weiter äußern und sagte gegenüber Monopol nur: "Die Klage spricht für sich."